Arbeitszeugnis-Urteile verständlich erklärt
Die Zeugnissprache ist über Jahrzehnte durch die Arbeitsgerichte geformt worden. In diesem Lexikon fassen wir 25 zentrale Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte in verständlichen Worten zusammen — und erklären, was jedes Urteil konkret für Ihr Arbeitszeugnis bedeutet.
Sind Gerichtsurteile zum Arbeitszeugnis frei verwendbar? Ja. Gerichtsentscheidungen sind gemeinfrei (§ 5 UrhG). Die Zusammenfassungen in diesem Lexikon sind eigene, sinngemäße Wiedergaben der amtlichen Entscheidungen — kein Ersatz für eine Rechtsberatung, aber eine verlässliche Orientierung, worauf es bei Ihrem Zeugnis ankommt.
Ausführlich erklärt
Die wichtigsten Entscheidungen mit Sachverhalt, Begründung, Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Formulierungsbeispielen.
„Zur vollen Zufriedenheit" ist nur die Note 3
„Zur vollen Zufriedenheit" bescheinigt eine durchschnittliche Leistung, also die Note befriedigend. Für „gut" muss ein Zeitmoment hinzukommen, etwa „stets zur vollen Zufriedenheit".
Ausführlich lesenDank und Bedauern sind nicht einklagbar
Dank, Bedauern und gute Wünsche gehören nicht zum gesetzlich geschuldeten Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Einklagen lässt sich eine solche Schlussformel nicht.
Ausführlich lesenBeredtes Schweigen: Was fehlt, zählt
Ist es in einer Branche oder Berufsgruppe üblich, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften zu erwähnen, wirkt ihr Fehlen regelmäßig wie ein versteckter Hinweis auf eine allenfalls durchschnittliche Bewertung.
Ausführlich lesenDer Unterzeichner muss ranghöher sein
Ein Arbeitszeugnis muss von einer Person unterschrieben sein, die erkennbar ranghöher ist als Sie. In der Regel ist das jemand, der Ihnen gegenüber weisungsbefugt war.
Ausführlich lesenKein Zeugnis im Schulnoten-Raster
Ein qualifiziertes Zeugnis, das Leistung und Verhalten wie ein Schulzeugnis in einer Tabelle mit Noten bewertet, erfüllt Ihren Anspruch regelmäßig nicht.
Ausführlich lesenZeugnis im Vergleich: Entwurf ja, bloße Notenstufe nein
Verpflichtet sich der Arbeitgeber im Vergleich, ein Zeugnis „entsprechend einem Entwurf" des Arbeitnehmers zu erteilen, lässt sich das per Zwangsgeld durchsetzen (BAG 3 AZB 35/11).
Ausführlich lesenDas Zwischenzeugnis bindet auch das Endzeugnis
Das Endzeugnis darf für den Zeitraum des Zwischenzeugnisses nur abweichen, wenn Leistung oder Verhalten danach das rechtfertigen.
Ausführlich lesenEin „stets" darf man nicht heimlich streichen
Verlangen Sie zu Recht eine Berichtigung, darf der Arbeitgeber die übrigen, nicht beanstandeten Passagen nicht ohne neue Umstände verschlechtern.
Ausführlich lesenWahrheit geht vor Wohlwollen, auch beim Enddatum
Das Zeugnis muss in erster Linie wahr sein; wohlwollend darf es nur im Rahmen der Wahrheit sein. Das gilt für den gesamten Inhalt, auch für Daten.
Ausführlich lesenAlle Urteile nach Thema
Note & Beweislast
„Zur vollen Zufriedenheit" ist nur die Note 3
Die verbreitete Formel „zur vollen Zufriedenheit" steht für eine befriedigende Leistung (Note 3) — nicht für eine gute. Wer im Str…
Urteil ansehenEine gute Einzelnote hebt nicht die Gesamtnote
Wird ein einzelnes Merkmal besonders positiv hervorgehoben, folgt daraus kein Anspruch, auch die Gesamtbeurteilung entsprechend an…
Urteil ansehenDie genaue Formel entscheidet über die Bewertungsstufe
Die Bewertungshöhe hängt an der exakten Zufriedenheitsformel: Für die bescheinigte Leistungsstufe muss die dazu passende Standardf…
Urteil ansehenSchlussformel
Dank und Bedauern sind nicht einklagbar
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen. Wer mit einer vorhandenen Forme…
Urteil ansehenFehlender Dank unter gutem Zeugnis: vom BAG anders gesehen
Das LAG Köln hielt es für widersprüchlich, ein überdurchschnittliches Zeugnis nur mit „für die Zukunft alles Gute" zu schließen, u…
Urteil ansehenBei durchschnittlicher Bewertung keine Pflicht zur Dankesformel
Steht dem Arbeitnehmer nur eine durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu, muss der Arbeitgeber das Zeugnis nicht …
Urteil ansehenAnspruch auf Dank und gute Wünsche — vom BAG aufgehoben
Das LAG Düsseldorf sprach einem Arbeitnehmer mit einwandfreiem Verhalten und leicht überdurchschnittlicher Leistung einen Anspruch…
Urteil ansehenGeheimcodes & verdeckte Kritik
Verschlüsselte Formulierungen sind unzulässig
Doppelbödige Formulierungen, die zwischen den Zeilen das Gegenteil des Wortlauts transportieren, sind unzulässig und auf Verlangen…
Urteil ansehenMaßstab für Geheimzeichen: der objektive Leser
Ob eine Formulierung ein verbotenes Geheimzeichen ist, entscheidet sich am objektiven Empfängerhorizont eines durchschnittlichen A…
Urteil ansehen„Emotionale Präsenz" ist keine Auszeichnung
Die Formulierung „emotionale Präsenz" ist nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, Teil eines guten Zeugnisses zu sein. Der Arbei…
Urteil ansehenVollständigkeit & beredtes Schweigen
Beredtes Schweigen: Was fehlt, zählt
Ist es in einer Berufsgruppe oder Branche üblich, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften zu erwähnen, wirkt ihr Weglassen regelmä…
Urteil ansehenFehlt die Vorgesetzten-Bewertung, ist das Zeugnis lückenhaft
Wird das Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden bewertet, das gegenüber Vorgesetzten aber ausgespart, ist das Zeugnis grundlos un…
Urteil ansehenForm, Aufbau & Unterschrift
Der Unterzeichner muss ranghöher sein
Wer das Zeugnis unterschreibt, muss erkennbar ranghöher stehen als die beurteilte Person. Unterzeichnet ein Vertreter, sind Vertre…
Urteil ansehenKein Zeugnis im Schulnoten-Raster
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis wird nicht erfüllt, wenn Leistung und Verhalten nur tabellarisch wie in einem Schulzeu…
Urteil ansehenDer Anwalt darf das Zeugnis nicht unterschreiben
Ein Zeugnis ist nicht ordnungsgemäß, wenn es statt von einem weisungsbefugten betrieblichen Vorgesetzten von einem Rechtsanwalt un…
Urteil ansehenAnspruch, Fristen & Durchsetzung
Zeugnis im Vergleich: Entwurf ja, bloße Notenstufe nein
Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich, ein Zeugnis entsprechend einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen,…
Urteil ansehenDer Arbeitgeber muss erst nach Ihrer Aufforderung liefern
Der Zeugnisanspruch ist ein „verhaltener Anspruch": Er entsteht spätestens mit dem Ende des Vertragsverhältnisses, aber der Verpfl…
Urteil ansehenEine bloße Notenstufe ist nicht vollstreckbar
Ein Prozessvergleich, der den Arbeitgeber nur zu einem Zeugnis „mit einer sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung" verpflich…
Urteil ansehenSchadensersatz erst nach Verzug
Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zeugniserteilung setzt voraus, dass sich der Verpflichtete in Verzug befindet — dafür…
Urteil ansehenZeugnis „nach Entwurf des Arbeitnehmers" ist vollstreckbar
Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich, ein Zeugnis entsprechend einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen,…
Urteil ansehenZwischenzeugnis & Bindung
Das Zwischenzeugnis bindet auch das Endzeugnis
Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er für den davon erfassten Zeitraum regelmäßig an dessen Inhalt gebunden, wen…
Urteil ansehenWann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können
Ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis liegt etwa vor, wenn sich die Tätigkeit ändert oder der Vorgesetzte wechselt. Ist die …
Urteil ansehenBessere Note im Zwischenzeugnis nur mit konkreten Belegen
Der Arbeitnehmer verlangte, die mittlere Bewertung („befriedigend") in seinem Zwischenzeugnis anzuheben. Das Gericht wies das ab: …
Urteil ansehenGrundsätze der Zeugnissprache
Ein „stets" darf man nicht heimlich streichen
Bei einem berichtigten Zeugnis bleibt der Arbeitgeber an seine frühere Verhaltensbeurteilung gebunden, solange keine neuen Umständ…
Urteil ansehenWahrheit geht vor Wohlwollen, auch beim Enddatum
Ein Zeugnis muss in erster Linie wahr sein; wohlwollend darf es nur im Rahmen der Wahrheit sein. Im entschiedenen Fall ging es um …
Urteil ansehenPassende Ratgeber
Wie sich die Rechtsprechung in der Praxis auswirkt, erklären unsere Ratgeber:
- Noten im Arbeitszeugnis
- Geheimcodes im Arbeitszeugnis
- Die Schlussformel
- Zeugnis reklamieren und berichtigen
- Arbeitszeugnis einklagen
- Zeugnis nach Kündigung
- Anspruch, Fristen und Form
- Arbeitgeber verweigert das Zeugnis
- Schlechtes Zeugnis: was tun?
- Zeugnis für Führungskräfte
- Zeugnis ausstellen: Leitfaden für HR
- Zwischenzeugnis erstellen und prüfen
Hinweis: Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Was sagt die Rechtsprechung über Ihr Zeugnis?
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