Der Anwalt darf das Zeugnis nicht unterschreiben
Worum es geht: Ein Zeugnis ist nicht ordnungsgemäß, wenn es statt von einem weisungsbefugten betrieblichen Vorgesetzten von einem Rechtsanwalt unterzeichnet wird.
Was das für Arbeitnehmer bedeutet
Die Unterschrift muss aus dem Betrieb kommen — von jemandem, der die Leistung beurteilen durfte. Eine Anwaltsunterschrift signalisiert Streit und entwertet das Zeugnis; Sie können ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Zeugnis verlangen.
Vertiefung im Ratgeber
So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:
Fundstelle: LAG Hamm 4 Sa 2587/98, Urteil vom 17.06.1999. Entscheidung nachlesen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über den Autor
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
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