Geheimcodes & verdeckte Kritik

Verschlüsselte Formulierungen sind unzulässig

LAG Hamm Az. 4 Sa 630/98 Urteil vom 17.12.1998

Worum es geht: Doppelbödige, „geheime" Formulierungen, die zwischen den Zeilen das Gegenteil des Wortlauts transportieren, sind unzulässig und auf Verlangen zu streichen. Das Gericht nennt als Beispiel den scheinbar positiven Hinweis, ein Mitarbeiter sei „im Kollegenkreis als tolerant" bekannt — verdeckt gemeint als schwierig für Vorgesetzte.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Nicht jeder freundlich klingende Satz meint, was er sagt. Zweideutige Lob-Formeln gehören zu den klassischen versteckten Codes. Solche Sätze müssen Sie nicht hinnehmen — bei Verdacht lohnt eine gezielte Prüfung.

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Fundstelle: LAG Hamm 4 Sa 630/98, Urteil vom 17.12.1998. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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