Zwischenzeugnis & Bindung

Bessere Note im Zwischenzeugnis nur mit konkreten Belegen

LAG Köln Az. 2 Sa 112/20 Urteil vom 16.11.2020

Worum es geht: Der Arbeitnehmer verlangte, die mittlere Bewertung („befriedigend") in seinem Zwischenzeugnis anzuheben. Das Gericht wies das ab: Wer eine überdurchschnittliche Note will, muss konkret darlegen und beweisen, wann er welche Leistungen erbracht hat, die eine bessere Bewertung tragen.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Für das Zwischenzeugnis gelten dieselben Beweisregeln wie für das Endzeugnis. Wer eine bessere Note will, sollte Erfolge, Projekte und Zuständigkeiten mit Datum und Umfang festhalten, bevor er die Berichtigung verlangt.

Ausführlich erklärt Den Zusammenhang mit Fall, Begründung und Formulierungsbeispielen finden Sie unter „Zur vollen Zufriedenheit" ist nur die Note 3 (BAG 9 AZR 584/13).
Betroffene Zeugnis-Passage Zwischenzeugnis (Inhalt / Korrektur)
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So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:

Fundstelle: LAG Köln 2 Sa 112/20, Urteil vom 16.11.2020. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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