Ausbildungszeugnis erstellen & prüfen lassen
Mit allen Pflichtangaben nach § 16 BBiG — Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie den erworbenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Als einfaches oder qualifiziertes Ausbildungszeugnis, von Experten geprüft.
Was muss ins Ausbildungszeugnis? (§ 16 BBiG)
Das Ausbildungszeugnis ist eigens im Berufsbildungsgesetz geregelt. Es ist ähnlich aufgebaut wie ein Arbeitszeugnis, hat aber eigene Pflichtangaben — und muss zwingend schriftlich ausgestellt werden.
Pflichtangaben nach § 16 Abs. 2
Jedes Ausbildungszeugnis nennt die Art, Dauer und das Ziel der Berufsausbildung (Ausbildungsberuf, Beginn und Ende) sowie die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese Angaben unterscheiden es vom normalen Arbeitszeugnis.
Einfach oder qualifiziert
Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf die Pflichtangaben. Auf Verlangen kommen Leistung und Verhalten hinzu — das qualifizierte Ausbildungszeugnis. Für spätere Bewerbungen ist die qualifizierte Form die entscheidende.
Schriftform zwingend
Das Ausbildungszeugnis muss auf Papier ausgestellt werden; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Anspruch entsteht mit dem Ende der Ausbildung — auch bei einem Abbruch oder nicht bestandener Prüfung.
Erstellen oder prüfen lassen
Egal ob Sie ein Ausbildungszeugnis neu erstellen oder ein erhaltenes prüfen lassen möchten — wir achten auf die Pflichtangaben nach § 16 BBiG und eine wohlwollende, leistungsgerechte Formulierung.
Ausbildungszeugnis erstellen
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Ausbildungszeugnis erstellen lassenAusbildungszeugnis prüfen
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Ausbildungszeugnis prüfen lassenSo funktioniert's
In drei Schritten zum Ausbildungszeugnis.
Angaben machen
Sie füllen den Beurteilungsbogen aus — mit vorgewählter Beschäftigungsart „Auszubildende/r", Ausbildungsberuf und Zeitraum.
Wir erstellen Ihren Entwurf
Unsere KI formuliert das Ausbildungszeugnis mit den Pflichtangaben nach § 16 BBiG. Ein Experte prüft es auf Vollständigkeit und Konsistenz.
Entwurf einreichen
Sie erhalten ein editierbares Word-Dokument und legen es dem Ausbildungsbetrieb als Entwurf oder Verhandlungsgrundlage vor.
Häufige Fragen zum Ausbildungszeugnis
Das Ausbildungszeugnis ist im Berufsbildungsgesetz (§ 16 BBiG) eigens geregelt. Zum Ende der Ausbildung stellt der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis aus. Es unterscheidet sich vom Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) durch eigene Pflichtangaben: Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Das einfache Ausbildungszeugnis enthält nur die Pflichtangaben nach § 16 Abs. 2 BBiG: Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Verlangen des Auszubildenden werden zusätzlich Angaben über Leistung und Verhalten aufgenommen — das ist das qualifizierte Ausbildungszeugnis, das für spätere Bewerbungen entscheidend ist.
Nach § 16 Abs. 2 BBiG sind das: die Art der Berufsausbildung (Ausbildungsberuf), ihre Dauer (Beginn und Ende), das Ausbildungsziel sowie die während der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Beim qualifizierten Zeugnis kommen auf Verlangen Leistung und Verhalten hinzu.
Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses — auch dann, wenn die Ausbildung vorzeitig abgebrochen oder nicht bestanden wurde. Das Zeugnis ist zwingend schriftlich auszustellen; die elektronische Form ist bei Ausbildungszeugnissen gesetzlich ausgeschlossen. Mehr dazu im Ratgeber Anspruch, Fristen & Form.
Das Arbeitszeugnis richtet sich nach § 109 GewO, das Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG. Das Ausbildungszeugnis nennt zusätzlich Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Außerdem muss es zwingend in Papierform ausgestellt werden — die seit 2025 beim Arbeitszeugnis mögliche elektronische Form gilt hier nicht.
Die Erstellung eines Ausbildungszeugnisses kostet 69,99 € inkl. MwSt. (Entwurf innerhalb von 3 Werktagen). Ein bestehendes Ausbildungszeugnis prüfen lassen kostet 14,99 € inkl. MwSt.
Sind Sie mit Ihrem Entwurf nicht zufrieden, erstatten wir den vollen Kaufpreis. Es genügt eine formlose E-Mail innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Alle Details in unseren Garantiebedingungen; Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
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