Arbeitszeugnis selbst schreiben: Aufbau, Muster und Sprache

Viele Arbeitgeber bitten darum, dass Beschäftigte einen Zeugnisentwurf vorlegen. Wer den festen Aufbau und die Grundregeln der Zeugnissprache kennt, schreibt einen Text, der professionell wirkt und übernommen wird. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die Struktur – mit einem vollständigen Musterzeugnis.

Wie schreibt man ein Arbeitszeugnis selbst? Halten Sie sich an die feste Reihenfolge: Überschrift, Einleitung mit Personalien und Beschäftigungsdauer, kurze Unternehmensbeschreibung, Aufgaben, Leistungsbeurteilung mit zusammenfassender Note, Verhaltensbeurteilung (Vorgesetzte vor Kollegen), gegebenenfalls Beendigungsgrund und Schlussformel mit Ort, Datum und Unterschrift. Formulieren Sie in der Zeugnissprache: wohlwollend, wahr, ohne offene Kritik, im Fließtext und in einheitlicher Zeitform. Leistung und Verhalten sind bei einem qualifizierten Zeugnis Pflicht (§ 109 GewO). Ein vollständiges Muster finden Sie weiter unten.

Dürfen Sie Ihr Zeugnis überhaupt selbst schreiben?

Rechtlich schuldet der Arbeitgeber das Zeugnis, nicht Sie: Nach § 109 der Gewerbeordnung haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis über Leistung und Verhalten. In der Praxis bittet der Arbeitgeber aber häufig darum, dass Sie einen Entwurf beisteuern, sei es aus Zeitgründen oder weil ihm die Routine in der Zeugnissprache fehlt.

Das ist erlaubt und keineswegs unüblich. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, denn mit seiner Unterschrift übernimmt er den Inhalt. Ihr Entwurf ist also eine Vorlage; einen Anspruch darauf, dass er sie wörtlich übernimmt, haben Sie nicht. Ändert er den Text zu Ihrem Nachteil, prüfen Sie das unterschriebene Zeugnis wie jedes andere und lassen es bei Bedarf berichtigen. Wer noch kein Zeugnis angefordert hat, findet Musterschreiben im Ratgeber Arbeitszeugnis anfordern.

Der Standardaufbau Schritt für Schritt

Die Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses hat sich weitgehend standardisiert, und der Arbeitgeber hat sie zu beachten (LAG Hamm, 17.06.1999, 4 Sa 2587/98). Personaler erwarten sie. Halten Sie sich daran:

  • 1. Überschrift. Schlicht „Zeugnis“, „Arbeitszeugnis“ oder — bei laufendem Arbeitsverhältnis — „Zwischenzeugnis“ (mehr dazu auf der Seite Zwischenzeugnis).
  • 2. Einleitung. Vollständiger Name, gegebenenfalls Geburtsdatum nur wenn gewünscht, die genaue Position sowie Eintritts- und (beim Endzeugnis) Austrittsdatum. Hier gehört keine Wertung hinein.
  • 3. Unternehmensbeschreibung (optional). Ein bis zwei Sätze zu Branche und Größe des Arbeitgebers ordnen die Tätigkeit ein. Kurz halten.
  • 4. Aufgabenbeschreibung. Die wichtigsten Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche, gegebenenfalls mit beruflichem Werdegang im Unternehmen. Präzise, aber nicht ausufernd.
  • 5. Leistungsbeurteilung. Der wichtigste Teil, üblicherweise in dieser Ordnung: Arbeitsbereitschaft und Motivation, Arbeitsbefähigung (Können), Fachwissen und Weiterbildung, Arbeitsweise sowie Arbeitserfolg. Sie schließt mit der zusammenfassenden Leistungsbewertung, der eigentlichen Note.
  • 6. Verhaltensbeurteilung. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und, bei Kundenkontakt, externen Partnern. Die Reihenfolge „Vorgesetzte vor Kollegen“ ist Standard; fehlt eine Gruppe, wird das als Lücke gelesen.
  • 7. Beendigungsgrund (optional, neutral). Etwa „auf eigenen Wunsch“, wenn es zutrifft. Der Grund gehört grundsätzlich nur auf Wunsch des Arbeitnehmers ins Zeugnis und darf nie abwertend klingen.
  • 8. Schlussformel. Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft. Sie ist rechtlich nicht erzwingbar, sollte aber zur Note passen; Beispiele für jede Stufe zeigt der Ratgeber zur Schlussformel passend zur Note.
  • 9. Ort, Datum, Unterschrift. Mit Namen und Funktion des Unterzeichnenden, der ranghöher sein muss als Sie (siehe Formvorgaben). Als Datum steht in der Regel der Tag der Ausstellung; liegt er lange nach dem Ausscheiden, kann das Fragen auslösen.

Musterzeugnis: so sieht ein vollständiger Entwurf aus

Das folgende Muster zeigt den kompletten Aufbau an einem erfundenen Beispiel. Person, Unternehmen und Aufgaben sind fiktiv, die Formulierungen sind unsere eigenen. Es steht für eine gute Bewertung (Note 2). Übernehmen Sie es nicht wörtlich: Aufgaben, Erfolge und Bewertung müssen zu Ihnen passen und wahr sein.

Arbeitszeugnis

Einleitung Frau Lena Beispiel, geboren am 3. März 1990, war vom 1. April 2021 bis zum 30. September 2026 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin im Einkauf tätig.

Unternehmen Die Muster Haustechnik GmbH ist ein mittelständischer Großhändler für Sanitär- und Heizungstechnik mit rund 120 Beschäftigten.

Aufgaben Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere die Bestellabwicklung für rund 40 Lieferanten, die Einholung und der Vergleich von Angeboten, die Pflege der Lieferantenstammdaten im Warenwirtschaftssystem sowie die Klärung von Liefer- und Rechnungsabweichungen. Ab 2024 betreute sie zusätzlich eigenverantwortlich die Rahmenverträge für Verbrauchsmaterial.

Leistung Frau Beispiel zeigte stets hohes Engagement und übernahm auch zusätzliche Aufgaben bereitwillig. Sie verfügt über fundierte Fachkenntnisse im operativen Einkauf, die sie sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte und durch eine Weiterbildung im Vertragsrecht gezielt erweiterte. Sie arbeitete stets selbstständig, sorgfältig und zuverlässig. Auch in Phasen hoher Arbeitsbelastung behielt sie den Überblick und erzielte gute Ergebnisse. Bei der Neuverhandlung der Rahmenverträge trug sie maßgeblich zu günstigeren Konditionen bei. Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Verhalten Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Lieferanten war stets einwandfrei. Sie wurde wegen ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art allseits geschätzt.

Beendigung und Schlussformel Frau Beispiel verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit, bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, Datum, Unterschrift Musterstadt, 30. September 2026
[Unterschrift]
Max Mustermann, Leiter Einkauf

Muster mit fiktiven Angaben, keine Vorlage für einen konkreten Fall. Für ein „sehr gut“ ändern sich vor allem die Zufriedenheitsformel („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“), die Steigerungen in den Einzelbewertungen und die Wärme der Schlussformel.

Woran Sie am Muster die Note ablesen: an der Zufriedenheitsformel „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, an „stets einwandfrei“ beim Verhalten und an einer Schlussformel mit Dank, Bedauern und Wünschen. Welche Formel für welche Note steht, zeigen die Ratgeber zu den Noten und den Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Lieber nicht bei null anfangen? Wir erstellen Ihr Zeugnis für 69,99 € auf Basis eines strukturierten Fragebogens, in korrekter Zeugnissprache, mit der richtigen Reihenfolge und fachlich geprüft. Eine Revisionsrunde ist inklusive.

Die Zeugnissprache: die wichtigsten Regeln

Zeugnisse werden in einer eigenen Sprache verfasst. Offene Kritik ist unzulässig, bewertet wird über feste Formeln und deren Nuancen. Wer diese Regeln nicht kennt, transportiert schnell eine andere Botschaft als beabsichtigt.

  • Wohlwollend und wahr zugleich. Ein Zeugnis muss in erster Linie wahr sein und darf nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend formuliert werden (BAG, 14.06.2016, 9 AZR 8/15). Erfinden dürfen Sie nichts. Überzogene Entwürfe lehnen Arbeitgeber auch deshalb ab, weil ein zu gutes Zeugnis sie haftbar machen kann; mehr dazu unter warum zu schöne Entwürfe abgelehnt werden.
  • Die Notenskala steckt in Formeln. Die zusammenfassende Bewertung folgt einer Zufriedenheitsskala. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für „sehr gut“, „zur vollen Zufriedenheit“ dagegen nur für die mittlere Note.
  • Einheitliche Zeitform. Endzeugnis in der Vergangenheit, Zwischenzeugnis im Präsens.
  • Keine ungewollten Codes. „War stets bemüht“ oder „im Großen und Ganzen“ klingen freundlich, gelten aber als Abwertung. Eine Einordnung bietet der Ratgeber zu den Geheimcodes im Zeugnis.
  • Konkret statt floskelhaft. Spitzenbewertungen wirken nur, wenn Aufgaben und Erfolge sie tragen. Eine Häufung von Superlativen ohne Substanz fällt negativ auf.
  • Nichts, was nicht hineingehört. Krankheiten, Elternzeit ohne erheblichen Umfang oder Betriebsratsarbeit gehören in der Regel nicht ins Zeugnis; die Einzelheiten stehen unter Was darf ins Arbeitszeugnis?

Formvorgaben: Papier, Unterschrift, Fließtext

  • Papier und Briefkopf. Das Zeugnis wird auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers erteilt. Elektronisch darf es nur mit Ihrer Einwilligung kommen und dann mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 109 Abs. 3 GewO, § 126a BGB).
  • Wer unterschreibt. Der Unterzeichner muss erkennbar ranghöher sein als Sie; unterschreibt ein Vertreter, gehören Vertretungsverhältnis und Funktion dazu (BAG, 04.10.2005, der Unterzeichner muss ranghöher sein, 9 AZR 507/04). Steht sein Name unter dem Text, muss er auch persönlich unterschreiben (BAG, 21.09.1999, 9 AZR 893/98).
  • Fließtext statt Raster. Leistung und Verhalten nur tabellarisch wie in einem Schulzeugnis abzuhaken, erfüllt den Anspruch regelmäßig nicht (BAG, 27.04.2021, 9 AZR 262/20).

Weitere Formfragen, vom Datum über Knicke bis zur Länge, beantwortet der Ratgeber Formfehler im Arbeitszeugnis.

Vor der Abgabe: gegenlesen

Die meisten Fehler in Eigenentwürfen sind Lücken, eine Zufriedenheitsformel, die nicht zu den Einzelaussagen passt, und Widersprüche zwischen den Abschnitten. Bevor Sie den Entwurf abgeben, gehen Sie ihn mit unserer Checkliste: 10 Fehler vor der Abgabe prüfen durch; dort finden Sie zu jedem Fehler ein Vorher-Nachher-Beispiel.

Wann Sie besser erstellen lassen

Ein Entwurf in Eigenregie kostet vor allem Zeit und Sorgfalt. Er lohnt sich, wenn Sie sich in die Zeugnissprache einarbeiten wollen und der Text anschließend gegengelesen wird. Sobald es aber auf jedes Wort ankommt, etwa bei einer Bewerbung auf eine Führungsposition, zahlt sich Routine aus.

Wir erstellen Ihr Zeugnis aus einem strukturierten Fragebogen heraus: in der richtigen Reihenfolge, in geprüfter Zeugnissprache und widerspruchsfrei über alle Abschnitte hinweg. Haben Sie bereits einen Entwurf, bügeln wir mit der Zeugnis-Überarbeitung die typischen Fehler aus, bevor Sie ihn dem Arbeitgeber vorlegen.

Häufige Fragen zum Selbstschreiben

Darf ich mein Arbeitszeugnis selbst schreiben?

Ja. Der Arbeitgeber schuldet das Zeugnis nach § 109 GewO, bittet aber in der Praxis oft um einen Entwurf. Das ist erlaubt und üblich. Verantwortlich für den Inhalt bleibt der Arbeitgeber, weil er unterschreibt; einen Anspruch darauf, dass er Ihren Entwurf wörtlich übernimmt, haben Sie nicht. Ein sauberer Entwurf erhöht aber die Chance, dass Ihre Sicht übernommen wird.

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einer festen Reihenfolge: Überschrift, Einleitung mit Personalien und Beschäftigungsdauer, optionale Unternehmensbeschreibung, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung mit zusammenfassender Note, Verhaltensbeurteilung, gegebenenfalls Beendigungsgrund und schließlich die Schlussformel mit Ort, Datum und Unterschrift. Leistung und Verhalten sind bei einem qualifizierten Zeugnis Pflichtbestandteile.

In welcher Reihenfolge kommt die Verhaltensbeurteilung?

Üblich ist „Vorgesetzte vor Kollegen“, bei Kundenkontakt ergänzt um Kunden oder Geschäftspartner. Einen Rechtsanspruch auf diese Reihenfolge gibt es nicht, erfahrene Leser achten aber darauf. Bleiben Sie deshalb bei der Standardreihenfolge und lassen Sie keine Gruppe weg.

Welches Datum kommt auf das Arbeitszeugnis?

In der Regel das Datum, an dem das Zeugnis ausgestellt wird; in der Praxis liegt es meist am oder kurz nach dem letzten Arbeitstag. Ein Datum lange nach dem Ausscheiden kann Fragen auslösen. Ein berichtigtes Zeugnis trägt das Datum des ursprünglichen Zeugnisses, wenn Sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben (BAG, 5 AZR 509/91).

In welcher Zeitform wird ein Arbeitszeugnis geschrieben?

Ein Endzeugnis steht in der Vergangenheit, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Zwischenzeugnis wird im Präsens formuliert, da die Tätigkeit weiterläuft. Ein Wechsel der Zeitform innerhalb des Textes wirkt unprofessionell und fällt auf.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über die Autor:innen

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

Mehr über das Team →
Miriam Neubeck

Miriam Neubeck

Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung

Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.

Mehr über das Team →

Zeugnis erstellen lassen

Aus einem strukturierten Fragebogen zu einem Text in sauberer Zeugnissprache, fachlich geprüft. Eine Revisionsrunde inklusive.

ab 69,99 EUR Zeugnis erstellen (69,99 €) Entwurf überarbeiten (49,99 €)

Schon einen Entwurf geschrieben? Wir prüfen ihn auf die typischen Fehler.

Weitere Ratgeber

Eigenentwurf prüfen: 10 Fehler

Die Checkliste für nach dem Schreiben – mit Vorher-Nachher-Beispielen.

Zum Ratgeber

Formulierungen im Zeugnis

Bausteine und Wendungen für jede Kategorie — sauber statt floskelhaft.

Zum Ratgeber

Ein Zeugnis, das sitzt — ohne Selbstversuch

Wir erstellen und überarbeiten Zeugnisse in geprüfter Zeugnissprache und mit dem Aufbau, den Personaler erwarten. Fachlich geprüft, Serverstandort Deutschland.