Form, Aufbau & Unterschrift

Kein Zeugnis im Schulnoten-Raster

BAG Az. 9 AZR 262/20 Urteil vom 27.04.2021

Worum es geht: Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis wird nicht erfüllt, wenn Leistung und Verhalten nur tabellarisch wie in einem Schulzeugnis abgehakt werden. Die nötigen Differenzierungen lassen sich grundsätzlich nur im Fließtext angemessen darstellen.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Sie haben Anspruch auf einen ausformulierten Fließtext, nicht auf ein Ankreuz-Formular. Ein rein tabellarisches „Zeugnis" erfüllt den gesetzlichen Anspruch nicht und können Sie zurückweisen.

Betroffene Zeugnis-Passage Form des qualifizierten Zeugnisses
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Fundstelle: BAG 9 AZR 262/20, Urteil vom 27.04.2021. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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