Fehlender Dank unter gutem Zeugnis: vom BAG anders gesehen
Worum es geht: Das LAG Köln hielt es für widersprüchlich, ein überdurchschnittliches Zeugnis nur mit „für die Zukunft alles Gute" zu schließen, und verurteilte den Arbeitgeber, einen Dank für die Zusammenarbeit aufzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht ist dem 2012 ausdrücklich nicht gefolgt (9 AZR 227/11): Eine beanstandete Schlussformel kann nur gestrichen, nicht ergänzt werden.
Was das für Arbeitnehmer bedeutet
Ein sehr gutes Zeugnis mit knappem Schluss fällt Lesern auf. Nach heutiger Rechtslage können Sie eine solche Formel aber nur ersatzlos streichen lassen; einen Dank können Sie nicht einklagen. Der Weg führt über das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Fundstelle: LAG Köln 4 Sa 1315/07, Urteil vom 29.02.2008. Entscheidung nachlesen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über den Autor
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
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