Schlussformel

Die Schlussformel darf dem Zeugnis nicht widersprechen

LAG Köln Az. 4 Sa 1315/07 Urteil vom 29.02.2008

Worum es geht: Eine Schlussformel darf nicht im Widerspruch zum übrigen Zeugnis stehen. Endet ein überdurchschnittliches Zeugnis ohne jeden Dank für die Zusammenarbeit, entsteht ein widersprüchlicher, entwertender Eindruck.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

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Fundstelle: LAG Köln 4 Sa 1315/07, Urteil vom 29.02.2008. Entscheidung nachlesen.

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Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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