Arbeitszeugnis in der Bewerbung: welche beilegen, wie ordnen, was tun bei Lücken
Welche Zeugnisse in die Unterlagen gehören, in welcher Reihenfolge, was Sie tun, wenn eines fehlt oder schwach ist – und wo die Grenze zwischen fairer Optimierung und Fälschung verläuft.
Welche Arbeitszeugnisse gehören in die Bewerbung? In der Regel das Zeugnis der aktuellen oder letzten Stelle, die Zeugnisse der Stationen, die zur neuen Stelle passen, und das Zeugnis Ihres höchsten Abschlusses – das neueste zuerst, als Teil einer einzigen, gut lesbaren PDF-Datei. Fehlt ein Zeugnis, fordern Sie es an oder kündigen Sie an, es nachzureichen; sind Sie noch angestellt, kommt ein Zwischenzeugnis in Betracht. Verändern dürfen Sie ein Zeugnis nie selbst. Ist es zu schwach, lassen Sie es beim Arbeitgeber berichtigen.
Welche Zeugnisse beilegen?
Eine feste Regel gibt es nicht; maßgeblich ist, was die Ausschreibung verlangt. Bewährt hat sich folgende Auswahl:
| Ihre Situation | Was üblicherweise beiliegt |
|---|---|
| Berufseinstieg | Abschlusszeugnis (Schule, Ausbildung oder Hochschule), Praktikums- oder Werkstudentenzeugnisse mit Bezug zur Stelle. |
| Einige Jahre Berufserfahrung | Zeugnisse aller Arbeitgeber, die für die Stelle relevant sind, dazu der höchste Abschluss. Schulzeugnisse treten in den Hintergrund. |
| Lange Berufserfahrung | Die Zeugnisse der jüngeren, aussagekräftigen Stationen; sehr alte oder fachfremde Zeugnisse können entfallen, wenn keine vollständigen Unterlagen verlangt sind. |
| Noch ungekündigt angestellt | Das letzte Endzeugnis, gegebenenfalls ein Zwischenzeugnis der aktuellen Stelle (siehe unten). |
| Führungsposition | Zeugnisse, die Führungsverantwortung und -leistung belegen; worauf es dort ankommt, zeigt die Seite Zeugnis für Führungskräfte. |
| Bewerbung im Ausland | Je nach Land eine englische Fassung oder ein Referenzschreiben, siehe Arbeitszeugnis auf Englisch. |
Achten Sie auf Lücken: Wer im Lebenslauf eine Station nennt, aber kein Zeugnis beilegt, sollte damit rechnen, dass danach gefragt wird.
Reihenfolge und Form
- Reihenfolge: Zeugnisse folgen nach Anschreiben und Lebenslauf, das neueste zuerst, wie im Lebenslauf. Abschlusszeugnisse stehen dahinter.
- Eine Datei: Bei Online-Bewerbungen hat sich ein einziges PDF bewährt, sofern das Portal nichts anderes vorgibt. Benennen Sie die Datei eindeutig.
- Lesbarkeit: Scannen Sie gerade, vollständig und gut lesbar; Unterschrift und Briefkopf müssen erkennbar sein. Welche formalen Mängel ein Zeugnis selbst haben kann, zeigt der Ratgeber Formfehler im Arbeitszeugnis.
- Nie das Original verschicken: Bei Postbewerbungen gehören Kopien in die Mappe; beglaubigte Kopien nur, wenn sie ausdrücklich verlangt werden.
Noch angestellt: Zwischenzeugnis oder nicht?
Wer aus einer ungekündigten Stelle heraus wechselt, hat für die aktuelle Station meist kein Endzeugnis. Das ist üblich und wird von Personalern in der Regel nicht negativ gewertet. Ein Zwischenzeugnis schließt die Lücke, setzt nach der Rechtsprechung aber einen triftigen Grund voraus. Als Beispiele nennt das Bundesarbeitsgericht einen Wechsel des Vorgesetzten, eine Änderung der Tätigkeit oder den Bedarf für Bewerbungen, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bevorsteht (BAG, 20.05.2020, triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis, 7 AZR 100/19, Rn. 42). Der bloße Wunsch, sich umzusehen, ist dort nicht genannt; viele Arbeitgeber stellen ein Zwischenzeugnis auf Bitte trotzdem aus. Ein Vorteil für später: An den Inhalt eines Zwischenzeugnisses ist der Arbeitgeber beim Endzeugnis regelmäßig gebunden (BAG, 16.10.2007, Bindung an das Zwischenzeugnis, 9 AZR 248/07). Wenn Ihr Arbeitgeber um einen Entwurf bittet, können Sie das Zwischenzeugnis erstellen lassen.
Zeugnis fehlt oder ist schwach: was jetzt?
- Fehlt es, fordern Sie es an. Der Anspruch besteht auch nach dem Ausscheiden, kann aber verwirken, wenn Sie lange warten. Musterschreiben enthält der Ratgeber Arbeitszeugnis anfordern. Bis es da ist, genügt in den Unterlagen ein kurzer Satz, zum Beispiel: „Das Arbeitszeugnis der Muster GmbH ist angefordert; ich reiche es nach.“
- Ist es schwach, prüfen Sie zuerst. Manches Zeugnis klingt schlechter, als es ist. Wie Sie die Note ablesen, zeigt der Ratgeber zu den Noten im Arbeitszeugnis, insbesondere was eine Note 3 bei Personalern bedeutet.
- Berichtigung versuchen. Liegt die Bewertung unter Ihrer Leistung oder enthält sie verdeckte Abwertungen, lassen Sie das Zeugnis beim Arbeitgeber korrigieren. Welche Wege es dafür gibt, vergleicht der Ratgeber Schlechtes Zeugnis: was tun?
- Ausgleichen statt verstecken. Gelingt keine Berichtigung, können andere Zeugnisse, ein Zwischenzeugnis oder Referenzpersonen das Bild ergänzen. Ein schwaches Zeugnis wegzulassen ist erlaubt, erzeugt aber eine Lücke, die Fragen auslöst.
- Im Gespräch erklären. Werden Sie auf ein schwaches Zeugnis angesprochen, bleiben Sie sachlich und kurz: was Sie dort geleistet haben, warum Sie gegangen sind, was Sie mitnehmen. Kritik am früheren Arbeitgeber schadet meist mehr als das Zeugnis.
Wie Personaler ein Zeugnis lesen
Im Bewerbungsprozess ist das Arbeitszeugnis einer der wenigen Belege, die nicht von Ihnen selbst stammen: eine Fremdeinschätzung von jemandem, der Ihre Arbeit erlebt hat. Erfahrene Leser schauen deshalb gezielt auf die Stellen, die schnell viel verraten: die Zufriedenheitsformel in der zusammenfassenden Leistungsbewertung, die Schlussformel und Auffälligkeiten wie einschränkende Zusätze oder fehlende Bausteine. Eine kühle Verabschiedung unter einer guten Bewertung fällt dabei auf; was sie signalisiert, erklärt der Ratgeber zur Schlussformel.
Nach unserer Einschätzung schaden vor allem Widersprüche: Erzählt der Lebenslauf von Verantwortung und Erfolgen, während das Zeugnis nur durchschnittlich klingt, entsteht ein Störgefühl. Wie stark ein Zeugnis gewichtet wird, unterscheidet sich zwischen Unternehmen, Branchen und Karrierestufen.
„Optimieren“ heißt nicht „fälschen“
Hier ist eine klare Grenze wichtig: Sie dürfen Ihr Zeugnis nicht selbst verändern und dem nächsten Arbeitgeber vorlegen. Es ist eine Urkunde; wer eine echte Urkunde verfälscht oder eine verfälschte gebraucht, macht sich strafbar (§ 267 StGB). Fliegt das auf, kann das auch den neuen Arbeitsvertrag kosten.
Was Sie dürfen: auf eine faire, zutreffende Bewertung bestehen. Ein Zeugnis muss wahr sein und darf nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend formuliert werden (BAG, 14.06.2016, Wahrheit geht vor Wohlwollen, 9 AZR 8/15). Liegt die Bewertung unter dem, was Ihre Leistung hergibt, oder arbeitet der Text mit verdeckten Abwertungen, lassen Sie das beim Arbeitgeber berichtigen. Wie das abläuft, steht im Ratgeber zum Zeugnis reklamieren. Einen unterschriftsreifen Ersatztext samt Berichtigungsschreiben liefert die Zeugnis-Überarbeitung.
Häufige Fragen zum Zeugnis in der Bewerbung
Welche Arbeitszeugnisse gehören in die Bewerbung?
In der Regel das Zeugnis der aktuellen oder letzten Stelle und die Zeugnisse der Stationen, die für die neue Stelle relevant sind, dazu das Zeugnis Ihres höchsten Abschlusses. Sehr alte oder fachfremde Zeugnisse können Sie weglassen, solange die Ausschreibung keine vollständigen Unterlagen verlangt. Üblich ist die umgekehrte zeitliche Reihenfolge: das neueste zuerst.
Was mache ich, wenn ein Arbeitszeugnis fehlt?
Fordern Sie es beim früheren Arbeitgeber an; der Anspruch besteht auch nach dem Ausscheiden, kann aber mit der Zeit verwirken. Bis es vorliegt, genügt ein kurzer Hinweis in den Unterlagen, dass Sie es nachreichen. Sind Sie noch angestellt, kommt ein Zwischenzeugnis in Betracht.
Muss ich ein schlechtes Zeugnis beilegen?
Eine Pflicht gibt es nicht, aber eine Lücke fällt auf und wird oft nachgefragt. Besser ist meist, zuerst eine Berichtigung beim Arbeitgeber zu versuchen. Gelingt das nicht, können andere Zeugnisse und Referenzen das Bild ausgleichen.
Darf ich mein Arbeitszeugnis für die Bewerbung optimieren?
Selbst verändern dürfen Sie es nicht: Ein verändertes Zeugnis ist eine verfälschte Urkunde (§ 267 StGB) und kann den neuen Arbeitsvertrag gefährden. Sie dürfen aber ein zu niedriges oder verdeckt abwertendes Zeugnis beim Arbeitgeber berichtigen lassen. Optimieren heißt: die verdiente Bewertung einfordern, nicht eine bessere erfinden.
Merken Personaler, wenn ein Zeugnis überarbeitet wurde?
Auffällig ist nicht die Überarbeitung, sondern schlechtes Handwerk: Widersprüche, falsche Formeln oder ein Ton, der nicht zur Bewertung passt. Ein sauberer, widerspruchsfreier Text wirkt professionell, egal wer beim Formulieren geholfen hat. Unterschreiben muss ihn ohnehin der Arbeitgeber.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über die Autor:innen
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
Mehr über das Team →
Miriam Neubeck
Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung
Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.
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