Kein Anspruch auf ein gutes Zeugnis
Worum es geht: Das Gesetz gibt Anspruch auf ein wahres, leistungsgerechtes Zeugnis — nicht automatisch auf ein gutes oder sehr gutes. Das Wort „wohlwollend" begründet für sich genommen keine bessere Note.
Was das für Arbeitnehmer bedeutet
Ein durchschnittliches Zeugnis ist nicht schon deshalb falsch, weil es nicht gut ausfällt. Eine bessere Bewertung bekommen Sie nur, wenn Ihre tatsächliche Leistung sie trägt — und im Zweifel müssen Sie das belegen.
Vertiefung im Ratgeber
So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:
Fundstelle: LAG Düsseldorf 3 Sa 800/20, Urteil vom 12.01.2021. Entscheidung nachlesen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über den Autor
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
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