Schlussformel

Anspruch auf Dank und gute Wünsche — vom BAG aufgehoben

LAG Düsseldorf Az. 3 Sa 800/20 Urteil vom 12.01.2021

Worum es geht: Das LAG Düsseldorf sprach einem Arbeitnehmer mit einwandfreiem Verhalten und leicht überdurchschnittlicher Leistung einen Anspruch auf Dank und gute Wünsche für die Zukunft zu, nicht aber auf ein Bedauern über sein Ausscheiden. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil 2022 aufgehoben (9 AZR 146/21).

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Die Entscheidung zeigt, wie umstritten die Schlussformel war. Heute gilt die Linie des Bundesarbeitsgerichts: Einen einklagbaren Anspruch auf die Dankes- und Wunschformel gibt es nicht. Eine fehlende Formel lohnt trotzdem das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Ausführlich erklärt Den Zusammenhang mit Fall, Begründung und Formulierungsbeispielen finden Sie unter Dank und Bedauern sind nicht einklagbar (BAG 9 AZR 227/11).
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Fundstelle: LAG Düsseldorf 3 Sa 800/20, Urteil vom 12.01.2021. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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