Vollständigkeit & beredtes Schweigen

Fehlt die Vorgesetzten-Bewertung, ist das Zeugnis lückenhaft

LAG Düsseldorf Az. 12 Sa 936/16 Urteil vom 29.11.2017

Worum es geht: Wird das Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden bewertet, das gegenüber Vorgesetzten aber ausgespart, ist das Zeugnis grundlos unvollständig. Der Arbeitnehmer kann die Ergänzung verlangen.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Das Fehlen der Vorgesetzten-Beurteilung ist ein klassisches Warnsignal — es deutet auf ein gestörtes Verhältnis zur Führung hin. Ist Ihre Verhaltensbeurteilung unvollständig, haben Sie einen Anspruch auf Ergänzung.

Betroffene Zeugnis-Passage Verhaltensbeurteilung (Vorgesetzte / Kollegen / Kunden)
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Fundstelle: LAG Düsseldorf 12 Sa 936/16, Urteil vom 29.11.2017. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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