Schlussformel

Bei durchschnittlicher Bewertung keine Pflicht zur Dankesformel

LAG Düsseldorf Az. 12 Sa 505/08 Urteil vom 21.05.2008

Worum es geht: Steht dem Arbeitnehmer nur eine durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu, muss der Arbeitgeber das Zeugnis nicht mit Dank und guten Wünschen abschließen. Das Gericht hält zugleich fest, dass kundige Leser Abweichungen von Standardformulierungen bemerken und das Weglassen üblicher Höflichkeitsformeln Misstrauen wecken kann.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Eine fehlende Schlussformel ist rechtlich hinnehmbar, wird aber gelesen. Wer überdurchschnittlich bewertet ist, sollte eine fehlende Formel ansprechen — einklagen lässt sie sich nach der Linie des Bundesarbeitsgerichts nicht.

Ausführlich erklärt Den Zusammenhang mit Fall, Begründung und Formulierungsbeispielen finden Sie unter Dank und Bedauern sind nicht einklagbar (BAG 9 AZR 227/11).
Betroffene Zeugnis-Passage Schlussformel
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Fundstelle: LAG Düsseldorf 12 Sa 505/08, Urteil vom 21.05.2008. Entscheidung nachlesen.

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Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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