Arbeitszeugnis für Führungskräfte: was anders bewertet wird
Wer Verantwortung für Menschen und Ergebnisse trägt, wird im Zeugnis nach anderen Maßstäben beurteilt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Führungsdimensionen hinzukommen, wie eine Führungsbeurteilung je Note klingt, was fachliche von disziplinarischer Führung unterscheidet und was für leitende Angestellte und Geschäftsführer gilt.
Was ist bei einem Führungskräfte-Zeugnis anders? Bewertet wird nicht nur die eigene Leistung, sondern die Führungsleistung selbst, in ihrer Doppelwirkung auf das Ergebnis der Abteilung und auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Hinzu kommen Leitungsspanne, Befugnisse, Durchsetzungsvermögen, Delegation und Personalentwicklung. Die Führungsbeurteilung ist stark codiert („kooperativ" gut, „konsequent/straff" kritisch), und der Unterzeichner muss erkennbar ranghöher sein. Leitende Angestellte haben den normalen Anspruch aus § 109 GewO; ein nicht beteiligter GmbH-Geschäftsführer kann ein Zeugnis nach § 630 BGB verlangen.
Führungsleistung ist eine eigene Bewertungsdimension
Bei einer Fachkraft steht die eigene Arbeitsleistung im Mittelpunkt. Bei einer Führungskraft tritt eine zweite Dimension hinzu: die Wirkung ihrer Mitarbeiterführung. Bei Vorgesetzten gehört eine Bewertung der Führungsleistung im Allgemeinen in das Zeugnis (Weuster/Scheer, Kap. 3.4.8; LAG Hamm, 27.04.2000, 4 Sa 1018/99). Fehlt sie, wird das als beredtes Schweigen gelesen: Was in einer Position üblich ist und fehlt, deutet auf eine schwächere Bewertung hin (beredtes Schweigen).
Entscheidend ist die Doppelwirkung der Führung. Zu beurteilen ist beides: die Auswirkung auf das Abteilungs- oder Gruppenergebnis und die Auswirkung auf die Mitarbeiterzufriedenheit und das Betriebsklima. Eine einseitig leistungsorientierte oder einseitig mitarbeiterorientierte Darstellung gilt als Mangel. Ein sehr gutes Führungszeugnis verbindet beide Seiten.
Diese Dimensionen kommen hinzu
Über die reine Leistungsbeurteilung hinaus erwartet ein Leser im Führungskräfte-Zeugnis Aussagen zu Verantwortung und Führungssituation (Weuster/Scheer, S. 112 f.; Schleßmann, Rn. 390–396):
- Leitungsspanne. Zahl und Qualifikation der geführten Mitarbeiter; ob es sich um Spezialisten oder um weitere Führungskräfte handelte.
- Befugnisse. Prokura, Handlungsvollmacht, Budget- und Personalverantwortung.
- Durchsetzungsvermögen. Wird bei Führungskräften regelmäßig erwartet; sein Fehlen wird als Führungsschwäche gelesen.
- Delegation und Entscheidungsspielraum. Wie Aufgaben und Verantwortung übertragen wurden.
- Personalentwicklung. Auswahl und Einarbeitung, der Aufbau eines Stellvertreters oder Nachfolgers, die Förderung von Talenten.
- Unternehmerische Kompetenz. Ergebnis- und Ertragsverantwortung, besondere Erfolge, Veränderungsprojekte.
Auch die hierarchische Einordnung sollte klar sein: Eine direkte Unterstellung unter die Geschäftsleitung oder die Zugehörigkeit zum obersten Führungskreis wirkt aufwertend. Bloße Titel wie „Abteilungsleiter" oder „Bereichsleiter" sagen ohne Kontext wenig über die tatsächliche Verantwortung aus.
Formulierungsbeispiele: die Führungsbeurteilung je Note
Die Abstufung der Führungsbeurteilung folgt denselben Mechanismen wie die übrige Zeugnissprache: Zeitfaktor („stets", „jederzeit"), Steigerung („ausgezeichnet" gegenüber „gut"), Zahl der genannten Stärken und die Wirkung auf das Team. Die folgenden Sätze sind eigene Beispielformulierungen für einen Teamleiter mit disziplinarischer Verantwortung, keine Textbausteine zum Abschreiben:
| Note | Beispielformulierung zur Führungsleistung |
|---|---|
| 1 – sehr gut | „Herr Muster führte sein Team von zwölf Mitarbeitenden stets ausgezeichnet. Mit seinem kooperativen, klar zielorientierten Führungsstil motivierte er sein Team jederzeit zu sehr guten Leistungen, förderte die fachliche Entwicklung jedes Einzelnen gezielt und genoss bei seinen Mitarbeitenden hohe Anerkennung." |
| 2 – gut | „Herr Muster führte sein Team stets gut. Er motivierte seine Mitarbeitenden durch seinen kooperativen Führungsstil zu guten Leistungen, förderte ihre Entwicklung und wurde von seinem Team geschätzt." |
| 3 – befriedigend | „Herr Muster führte sein Team zu unserer vollen Zufriedenheit. Er motivierte seine Mitarbeitenden zu guten Leistungen und wurde von ihnen anerkannt." |
| 4 – ausreichend | „Herr Muster führte sein Team zu unserer Zufriedenheit. Die Arbeitsfähigkeit der Abteilung war gewährleistet." |
Beispiele der Redaktion zur Veranschaulichung der Abstufung. Ob eine Formulierung im konkreten Zeugnis eine bestimmte Note trägt, hängt vom Gesamtzusammenhang ab.
Achten Sie beim Lesen eines eigenen Zeugnisses auf die Verben: „motivierte zu sehr guten Leistungen" ist stark, „die Arbeitsfähigkeit gewährleistet" ist blass, „war nicht zu beanstanden" ist ein Warnzeichen. Wie Sie die Gesamtnote erkennen, erklärt der Ratgeber Noten im Arbeitszeugnis.
Fachliche oder disziplinarische Führung?
Nicht jede Führungsrolle ist gleich, und das Zeugnis muss wahr beschreiben, welche Verantwortung Sie tatsächlich hatten:
- Fachliche Führung: Sie steuern Aufgaben, Prioritäten und Qualität, etwa als Projektleiterin, Teamkoordinator oder Product Owner, ohne Personalverantwortung. Im Zeugnis heißt das zum Beispiel „leitete das Projektteam fachlich" oder „koordinierte die Arbeit von sechs Kolleginnen und Kollegen".
- Disziplinarische Führung: Sie sind Vorgesetzte oder Vorgesetzter im eigentlichen Sinn, mit Verantwortung für Einstellungen, Beurteilungen, Urlaubsplanung oder Personalentwicklung. Hier gehört eine vollständige Führungsbeurteilung hinein.
- Matrix, Projektleitung, kommissarische Leitung: Häufig gemischte Formen. Wichtig ist, Art, Umfang und Dauer konkret zu benennen, etwa „leitete die Abteilung von März bis Oktober kommissarisch".
Eine Fachkraft mit Projektleitung braucht keine Bewertung der Personalführung; sie würde eher Fragen aufwerfen. Umgekehrt fällt bei einer disziplinarischen Führungskraft eine fehlende Führungsbeurteilung auf. Ein Zeugnis, das eine Führungsrolle übertreibt, verletzt die Wahrheitspflicht und hilft auch nicht, weil Personaler Titel und beschriebene Aufgaben miteinander abgleichen.
Die Führungs-Zeugnissprache und ihre Codes
Führungsbeurteilungen sind besonders stark verschlüsselt. Einige wiederkehrende Muster aus der Fachliteratur sollten Sie kennen (Weuster/Scheer, S. 113 f.):
- „Kooperativer Führungsstil" ist der positiv besetzte Normalfall.
- „Konsequent", „straff", „fest geführt" gelten als verhüllende Umschreibungen für einen autoritären Stil und sind im Zweifel kritisch zu lesen.
- Reine Beliebtheit ohne Ergebnisbezug („ein angenehmer Vorgesetzter") kann als einseitig mitarbeiterorientiert und damit als Schwäche im Führungserfolg gedeutet werden.
- Die Reihenfolge im Sozialverhalten: Üblich ist, Vorgesetzte vor Kollegen und Mitarbeitern zu nennen. Eine Umkehrung kann auffallen, ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge besteht nach der Rechtsprechung aber nicht (LAG Köln, 30.08.2007, 10 Sa 482/07).
- „Tolerant" klingt freundlich, wird in der Literatur bei Führungskräften aber als möglicher Hinweis auf zu große Nachgiebigkeit beschrieben.
Doppelbödige Formulierungen, die zwischen den Zeilen das Gegenteil sagen, sind unzulässig und müssen auf Verlangen gestrichen werden (verschlüsselte Formulierungen sind unzulässig). Mehr Beispiele im Ratgeber Geheimcodes entschlüsseln.
Wer unterschreibt – und warum das hier besonders zählt
Ein Zeugnis muss von einer erkennbar ranghöheren Person unterzeichnet sein; unterschreibt ein Vertreter, sind Vertretungsverhältnis und Funktion anzugeben, damit Rang und Zuständigkeit erkennbar werden (BAG, 04.10.2005, 9 AZR 507/04). Bei Führungskräften ist dieses Signal besonders scharf: Trägt das Zeugnis eines leitenden Angestellten keine Unterschrift aus der Geschäftsleitung, kann das als Geringschätzung gelesen werden (Weuster/Scheer, S. 170). Erzwingen lässt sich ein bestimmter Top-Unterzeichner aber nicht:
- War der Mitarbeiter der Geschäftsleitung unterstellt, genügt die Unterschrift eines zur Geschäftsleitung zählenden Prokuristen. Der muss seine Zugehörigkeit zur Geschäftsleitung im Zeugnis aber deutlich machen, „ppa." allein reicht nicht. Einen Geschäftsführer als Unterzeichner kann man nicht verlangen (BAG, 26.06.2001, 9 AZR 392/00).
- Umgekehrt gilt: Trägt ein Zeugnis erkennbar die Unterschrift der Geschäftsleitung, obwohl das nicht nötig wäre, wirkt das aufwertend.
Weitere Fehler rund um Unterschrift, Datum und Briefkopf beschreibt der Ratgeber Formfehler im Arbeitszeugnis.
Zeugnis für leitende Angestellte
Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind zum Beispiel Beschäftigte, die selbstständig einstellen und entlassen dürfen, Generalvollmacht oder eine nicht unbedeutende Prokura haben oder regelmäßig Aufgaben wahrnehmen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens wichtig sind. Betriebsverfassungsrechtlich haben sie eine Sonderstellung, beim Zeugnis nicht: Sie sind Arbeitnehmer, ihr Anspruch folgt aus § 109 GewO.
Inhaltlich erwartet der Leser bei ihnen mehr als bei einer Teamleitung:
- die konkreten Befugnisse (Prokura, Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, Budgetrahmen),
- Verantwortung für Ergebnis, Umsatz oder Kosten und die Einordnung in die Hierarchie,
- eine ausdrückliche Führungsbeurteilung einschließlich Führung von Führungskräften,
- strategische Beiträge, etwa Aufbau eines Bereichs oder Umsetzung einer Restrukturierung,
- eine Unterschrift aus der Geschäftsleitung.
Tendenziell fallen Zeugnisse umso positiver aus, je höher der Rang: Wer jemanden befördert hat, widerspricht sich mit einem mäßigen Zeugnis selbst (Schleßmann, Rn. 398). Ein „nur gutes" Zeugnis wiegt bei einer Führungskraft deshalb schwerer als bei einer Sachbearbeiterin.
Sonderfall Geschäftsführer und Vorstand
Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände sind in der Regel keine Arbeitnehmer, § 109 GewO greift dann nicht. Es bleibt § 630 BGB, der für dauernde Dienstverhältnisse gilt:
- Fremdgeschäftsführer, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, können ein Zeugnis nach § 630 BGB verlangen; der Bundesgerichtshof hat das für einen Nichtgesellschafter-Geschäftsführer anerkannt (BGH, 09.11.1967, II ZR 64/67). Ausgestellt wird es vom Anstellungsorgan, bei der GmbH meist der Gesellschafterversammlung.
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Ob sie einen Anspruch haben, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Wer die Gesellschaft beherrscht, würde sich das Zeugnis gewissermaßen selbst ausstellen; für diesen Fall wird ein Anspruch in der Fachliteratur verbreitet verneint (vgl. Schleßmann, Rn. 72–75). Bei einer Minderheitsbeteiligung ohne beherrschenden Einfluss kommt es auf den Einzelfall an; lassen Sie das anwaltlich prüfen.
Im Topmanagement endet eine Zusammenarbeit oft mit einer Aufhebungsvereinbarung. Dann lohnt es sich, Zeugnis oder Referenzschreiben ausdrücklich mitzuregeln, am besten mit einem abgestimmten Text; wie das vollstreckbar gelingt, erklärt der Abschnitt Zeugnis im Vergleich festlegen.
Ob Sie ein bestehendes Führungszeugnis einordnen lassen oder ein neues brauchen: Wir analysieren Ihr Zeugnis auf die feinen Führungscodes, und für ein neues Zeugnis gibt es das Führungskräfte-Zeugnis zum Erstellenlassen.
Häufige Fragen zum Führungskräfte-Zeugnis
Was wird bei Führungskräften zusätzlich bewertet?
Die Führungsleistung in ihrer Doppelwirkung auf Ergebnis und Betriebsklima, dazu Leitungsspanne, Befugnisse, Durchsetzungsvermögen, Delegation und Personalentwicklung (LAG Hamm 4 Sa 1018/99; Schleßmann Rn. 390–396).
Hat ein leitender Angestellter Anspruch auf ein Zeugnis?
Ja, aus § 109 GewO wie jeder Arbeitnehmer. Erwartet werden Angaben zu Befugnissen, Ergebnisverantwortung und eine ausdrückliche Führungsbeurteilung.
Warum ist „straffe" Führung ein Warnsignal?
Weil „konsequent/straff/fest geführt" als verhüllend für einen autoritären Stil gilt. Positiv besetzt ist „kooperativer Führungsstil".
Wer muss das Zeugnis unterschreiben?
Eine erkennbar ranghöhere Person (BAG 9 AZR 507/04). War der Mitarbeiter der Geschäftsleitung unterstellt, genügt ein dazugehöriger Prokurist, der diese Zugehörigkeit im Zeugnis kenntlich macht (BAG 9 AZR 392/00).
Hat ein Geschäftsführer Anspruch auf ein Zeugnis?
Nicht aus § 109 GewO. Ein nicht beteiligter Geschäftsführer kann es nach § 630 BGB verlangen (BGH II ZR 64/67). Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer wird ein Anspruch verbreitet verneint.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Stand: Oktober 2026.
Über die Autor:innen
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
Mehr über das Team →
Miriam Neubeck
Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung
Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.
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