Noten im Arbeitszeugnis: Welche Note hat mein Zeugnis?

Die Gesamtnote steht in einem einzigen Satz, der Zufriedenheitsformel. So lesen Sie ihn, so gleichen Sie ihn mit den übrigen Bewertungen ab und so ordnen Sie das Ergebnis ein.

Welche Note hat mein Arbeitszeugnis? Die Gesamtnote erkennen Sie an der Zufriedenheitsformel, meist am Ende der Leistungsbeurteilung: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = Note 1, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 2, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer Zufriedenheit“ = Note 3, „zu unserer Zufriedenheit“ = Note 4, „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ = Note 5, „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ = Note 6. Entscheidend sind der Zeitfaktor „stets“ und die Steigerung „voll“ bzw. „vollste“. Verhaltensbeurteilung und Schlussformel sollten zu dieser Note passen.

Die Notentabelle: Zufriedenheitsformel von 1 bis 6

Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung folgt einer festen Skala. Das Wort „zufrieden“ beschreibt dabei nicht die Laune des Arbeitgebers, sondern misst die Leistung an den Anforderungen, die üblicherweise an jemanden mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden. Verstärkende oder abschwächende Zusätze ergeben eine Skala, die Schulnoten entspricht (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Rn. 10).

Note Zufriedenheitsformel Bedeutung
1 sehr gut „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
2 gut „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (auch „immer“ oder „durchgehend“ statt „stets“) überdurchschnittlich: mehr bzw. bessere Leistungen, als erwartet werden konnte
3 befriedigend „zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer Zufriedenheit“ durchschnittlich: Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
4 ausreichend „zu unserer Zufriedenheit“ (ohne jede Steigerung) unterdurchschnittlich, aber noch ausreichend
5 mangelhaft „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ Anforderungen nur mit Abstrichen erfüllt
6 ungenügend „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ Anforderungen nicht erfüllt: Anstrengung bescheinigt, kein Ergebnis

Belegt sind vor allem die oberen Stufen: Die Zuordnung von „zur vollen Zufriedenheit“ und „stets zur Zufriedenheit“ zur Note 3 sowie die Voraussetzung „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ für die Note 2 stammen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte (LAG), zuletzt ausführlich im Urteil vom 18.11.2014 (9 AZR 584/13, Rn. 11 f.). Dass schon die genaue Formel über die Stufe entscheidet, zeigt auch das LAG Hamm (22.05.2002 – 3 Sa 231/02).

Stufen 5 und 6 sind fließend. Ob eine Skala fünf oder sechs Stufen hat, wird in der Fachliteratur unterschiedlich gesehen; das Bundesarbeitsgericht lässt beides gelten (9 AZR 584/13, Rn. 12). Am unteren Ende entscheidet deshalb der genaue Wortlaut im Zusammenhang, nicht ein einzelnes Wort. Offen mangelhafte Zeugnisse sind in der Praxis selten, weil das Zeugnis auch wohlwollend sein muss.

Für die Einzelbewertungen (Arbeitsbereitschaft, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, Führung, Sozialverhalten) gibt es eigene Formulierungen. Die übersetzen wir im Glossar der Zeugnissprache mit Formulierungen je Beurteilungsbereich.

Der Zeitfaktor: was „stets“ ausmacht

Zwischen der Note 2 und der Note 3 liegt oft nur ein Wort. „Stets“, „immer“ oder „durchgehend“ beschreiben die Beständigkeit der Leistung, und genau dieses Zeitmoment macht aus der vollen Zufriedenheit eine gute Note (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Rn. 11).

  • „Stets“ heißt nicht „nie ein Fehler“. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Der Zusatz bedeutet ein Mehr gegenüber dem, was üblicherweise erwartet werden kann, nicht eine fehlerfreie Beschäftigungszeit (9 AZR 584/13, Rn. 13). Ein Arbeitgeber kann ein „stets“ also nicht mit einzelnen Ausrutschern verweigern.
  • „Stets“ ist kein Füllwort. Wer ein Zeugnis berichtigt, darf ein vorhandenes „stets“ nicht ohne neuen Grund streichen; das verschlechtert die Bewertung (BAG, 21.06.2005 – 9 AZR 352/04).
  • Der Zeitfaktor wirkt auch in den Einzelbewertungen. „Arbeitete stets sorgfältig“ wird höher gelesen als „arbeitete sorgfältig“. Wie das je Bereich aussieht, zeigen die Formulierungen zur Arbeitsweise im Glossar.

Warum steht da keine Zahl?

Viele wundern sich, dass im Zeugnis nirgends „Note 2“ steht. Das hat einen rechtlichen Grund: Ein qualifiziertes Zeugnis ist eine individuelle Beurteilung. Ein Raster, das Leistung und Verhalten wie in einem Schulzeugnis abhakt, erfüllt den Zeugnisanspruch regelmäßig nicht; die nötigen Differenzierungen lassen sich nur im Fließtext darstellen (BAG, 27.04.2021 – 9 AZR 262/20). Ein Zeugnis im Schulnoten-Raster müssen Sie deshalb in der Regel nicht hinnehmen.

Die Note wandert also in die Sprache. Dass ein Zeugnis zugleich wahr und wohlwollend sein muss, erklärt den Rest: Kritik wird nicht offen ausgesprochen, sondern über Abstufungen ausgedrückt, die freundlich klingen.

So lesen Sie Ihre Gesamtnote ab: vier Schritte

1

Die Zufriedenheitsformel finden

Sie steht meist am Ende der Leistungsbeurteilung, oft eingeleitet mit „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie …“. Gleichen Sie den Satz Wort für Wort mit der Notentabelle ab: Steht „stets“ dabei? Heißt es „vollen“ oder „vollsten“?

2

Die Einzelbewertungen gegenlesen

Arbeitsbereitschaft, Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitserfolg sollten ungefähr auf derselben Stufe stehen wie die Formel. Welche Wendung welcher Stufe entspricht, steht im Glossar „Zeugnissprache übersetzen“.

3

Die Verhaltensformel prüfen

Die Verhaltensbeurteilung hat eine eigene Skala (siehe Verhaltensformel). Liegt sie deutlich unter der Leistungsnote, ist das ein Signal, das Personaler bemerken.

4

Schlussformel und Lücken ansehen

Dank, Bedauern und Wünsche bestätigen oder relativieren die Note. Achten Sie auch darauf, was fehlt: Bleibt eine in Ihrem Beruf übliche Angabe weg, kann das wie eine versteckte Abwertung wirken, das sogenannte beredte Schweigen (BAG, 12.08.2008 – 9 AZR 632/07).

Wenn Einzelbewertungen und Gesamtnote abweichen

In vielen Zeugnissen passen die Bausteine nicht genau zusammen: Die Arbeitsergebnisse werden gelobt, die Zufriedenheitsformel bleibt aber bei der 3. Oder umgekehrt. Maßgeblich ist dann die Gesamtschau, nicht das beste Einzelurteil.

Das LAG Köln hat das deutlich gemacht: Eine sehr gute Bewertung der Arbeitsergebnisse rechtfertigt nicht die Annahme, nur eine überdurchschnittliche Gesamtnote sei leistungsgerecht, denn die Arbeitsergebnisse sind nur ein Teilbereich der Beurteilung (16.12.2016 – 4 Sa 353/16, Leitsatz 2). Eine gute Einzelnote hebt die Gesamtnote also nicht automatisch.

So gehen Sie mit Abweichungen um:

  • Die Formel zählt zuerst. Leser orientieren sich an der Zufriedenheitsformel als Zusammenfassung. Einzelne Ausreißer nach oben ändern daran wenig.
  • Mehrere Bereiche besser als die Formel? Dann ist die Formel möglicherweise zu niedrig angesetzt. Das ist ein Ansatzpunkt, um eine Berichtigung zu verlangen; die besseren Leistungen müssen Sie allerdings belegen (siehe Beweislast).
  • Einzelne Bereiche deutlich schlechter? Ein schwacher Baustein in einem sonst guten Zeugnis fällt auf und kann gezielt gelesen werden. Prüfen Sie, ob er sachlich trägt.

Die Verhaltensformel

Neben der Leistung wird das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und, wo es dazu gehört, Kunden beurteilt. Auch hier entscheiden Zeitfaktor und Steigerung. Die Zuordnung ist weniger streng festgelegt als bei der Zufriedenheitsformel und deshalb kontextabhängig:

Übliche Lesart Formulierung (Beispiel) Hinweis
sehr gut „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.“ Höchste übliche Stufe.
gut „… war stets einwandfrei.“ Wird nach dem Bundesarbeitsgericht üblicherweise als überdurchschnittlich eingestuft (BAG, 21.06.2005 – 9 AZR 352/04, Rn. 17).
befriedigend „… war einwandfrei.“ Ohne Zeitfaktor. Kontextabhängig: „einwandfrei“ darf auch bei kleineren Auffälligkeiten bescheinigt werden; gab es nie Beanstandungen, gehört ein Zusatz wie „stets“ oder „ausnahmslos“ dazu (9 AZR 352/04, Rn. 24).
ausreichend „… gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“ / „… war korrekt.“ Kontextabhängig. Beschreibt nur die Abwesenheit von Problemen, kein positives Urteil.
  • Fehlt eine Gruppe? Werden Kollegen und Kunden bewertet, die Vorgesetzten aber nicht, ist das Zeugnis lückenhaft; Sie können die Ergänzung verlangen (LAG Düsseldorf, 29.11.2017 – 12 Sa 936/16).
  • Reihenfolge: Üblich ist „Vorgesetzte vor Kollegen“. Manche Personaler lesen eine Umkehr als Warnsignal; einen Anspruch auf Umstellung gibt es nach dem LAG Köln aber nicht (30.08.2007 – 10 Sa 482/07).

Die Schlussformel als Signal

Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche sind keine Note, aber sie bestätigen oder relativieren die Note. Ein sehr gutes Zeugnis mit kühlem Schluss wirkt widersprüchlich. Einklagen lässt sich die Formel nicht (BAG, 11.12.2012 – 9 AZR 227/11; bestätigt am 25.01.2022 – 9 AZR 146/21).

Die Stufen von „sehr herzlich“ bis „fehlt“ und was Sie tun können, wenn die Formel zu kühl ausfällt, zeigt der Ratgeber welche Schlussformel zu welcher Note passt.

Wer muss die Note beweisen?

Die Note 3 ist der rechtliche Ausgangspunkt. Ein Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis besteht nicht, nur auf ein leistungsgerechtes. Von dort aus ist die Beweislast verteilt:

  • Sie wollen eine bessere Note als 3: Dann müssen Sie die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Leitsatz und Rn. 9). Erst dann muss der Arbeitgeber erklären, was dagegen spricht.
  • Der Arbeitgeber hat schlechter als 3 bewertet: Dann trägt er die Darlegungslast für die unterdurchschnittliche Beurteilung. Diese Aufteilung hat das Bundesarbeitsgericht 2003 festgelegt (BAG, 14.10.2003 – 9 AZR 12/03, zu IV 2 b der Gründe).

Praktisch heißt das: Wer eine 2 statt einer 3 will, braucht Belege wie Zielvereinbarungen, Projektergebnisse, Lob in Beurteilungsgesprächen oder ein früheres Zwischenzeugnis. Wie Sie vorgehen, steht im Ratgeber Arbeitszeugnis reklamieren und berichtigen lassen; ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hilft der Ratgeber schlechtes Zeugnis: was tun? zu entscheiden.

Welche Note ist „normal“?

Eine amtliche Statistik zur Notenverteilung in Arbeitszeugnissen gibt es nicht. Belastbare Hinweise liefert ein Verfahren, in dem sich das Bundesarbeitsgericht mit zwei Studien befasst hat (18.11.2014 – 9 AZR 584/13):

  • Eine der Studien wertete 802 Zeugnisse aus, die Beschäftigte eines Personaldienstleisters von früheren Arbeitgebern erhalten hatten; knapp die Hälfte stammte aus kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten (Rn. 16).
  • Ein Fachaufsatz zu diesen Untersuchungen, den das Gericht zitiert, spricht von 86,6 % guten oder sehr guten Leistungsbeurteilungen (Rn. 20, mit Verweis auf Düwell/Dahl, NZA 2011, 958, 959).

Für den Einzelfall hat das Gericht daraus nichts abgeleitet. Welche Noten in einer Branche am häufigsten vergeben werden, ändert nichts an der Beweislast (Rn. 8 und 18). Eine Pflicht, sich einer Tendenz zu Gefälligkeitszeugnissen anzuschließen, besteht nicht: Ein Zeugnis mit einer Note, die der Leistung nicht entspricht, wäre unwahr (Rn. 21).

Für die Praxis bedeutet das zweierlei. Rechtlich ist die 3 die Mitte und bescheinigt eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht (so die Definition der Note „befriedigend“, auf die das Gericht verweist, Rn. 13). Wenn aber die große Mehrheit der Zeugnisse gut oder besser ausfällt, kann eine 3 im Vergleich mit anderen Bewerbungen schwächer wirken, als sie gemeint ist. Wie Sie Ihr Zeugnis in der Bewerbung einsetzen, lesen Sie im Ratgeber Arbeitszeugnis in der Bewerbung.

Häufige Fragen zu den Noten im Arbeitszeugnis

Welche Note ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“?

Ohne „stets“ steht „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für die Note 3 (befriedigend), also eine durchschnittliche Leistung. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Zuordnung 2014 bestätigt (18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Für eine 2 braucht es den Zeitfaktor: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.

Welche Note ist „stets zu unserer Zufriedenheit“?

Ebenfalls eine 3. Das „stets“ hebt die einfache Zufriedenheit nur auf die mittlere Stufe; das Bundesarbeitsgericht ordnet „stets zur Zufriedenheit“ ausdrücklich der Note „befriedigend“ zu (9 AZR 584/13, Rn. 11). Ohne „stets“ und ohne „voll“ bleibt es bei der Note 4.

Welche Note ist „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“?

Das ist die Note 1 (sehr gut), die höchste Stufe der Zufriedenheitsformel. Eine weitere Steigerung gibt es nicht; das Bundesarbeitsgericht hat eine „allervollste“ Zufriedenheit ausdrücklich als überflüssig bezeichnet (9 AZR 584/13, Rn. 12).

Ist eine Note 3 im Arbeitszeugnis schlecht?

Rechtlich nicht: Die 3 bescheinigt eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, und ist der Ausgangspunkt jedes Zeugnisstreits. Weil gute und sehr gute Zeugnisse aber weit verbreitet sind, kann eine 3 im Vergleich mit anderen Bewerbungen schwächer wirken, als sie gemeint ist.

Muss mein Arbeitgeber mir eine 2 geben, weil fast alle eine 2 bekommen?

Nein. Wie häufig eine Note vergeben wird, ändert nichts an der Beweislast. Wer mehr als „zur vollen Zufriedenheit“ verlangt, muss die besseren Leistungen darlegen und notfalls beweisen (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13, Rn. 8 und 18).

Warum steht im Arbeitszeugnis keine Schulnote?

Weil das Zeugnis ein individueller Fließtext sein muss. Ein Raster nach Art eines Schulzeugnisses erfüllt den Zeugnisanspruch regelmäßig nicht (BAG, 27.04.2021 – 9 AZR 262/20). Die Note steckt deshalb in festen Formulierungen, vor allem in der Zufriedenheitsformel.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über die Autor:innen

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

Mehr über das Team →
Miriam Neubeck

Miriam Neubeck

Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung

Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.

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Schnell-Check

Ihr Schlüsselsatz in der Zufriedenheitsformel:

  • „stets … vollsten“ = 1
  • „stets … vollen“ = 2
  • „vollen“ ohne „stets“ oder „stets … Zufriedenheit“ = 3
  • „zu unserer Zufriedenheit“ = 4
  • „im Großen und Ganzen“ = 5
  • „bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ = 6

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