Grundsätze der Zeugnissprache

Wahrheit geht vor Wohlwollen, auch beim Enddatum

BAG Az. 9 AZR 8/15 Urteil vom 14.06.2016

Auf einen Blick

  • Das Zeugnis muss in erster Linie wahr sein; wohlwollend darf es nur im Rahmen der Wahrheit sein. Das gilt für den gesamten Inhalt, auch für Daten.
  • Wer nach einer Kündigung nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiterbeschäftigt wird und den Prozess verliert, hat keinen Anspruch auf ein späteres Enddatum.
  • Der Satz „Das Arbeitsverhältnis endet am …" gibt das rechtliche Ende wieder, nicht den letzten Arbeitstag einer Prozessbeschäftigung.

Der Fall

Ein Flugbegleiter, zuletzt Purser, war seit 1994 bei einer Fluggesellschaft beschäftigt. Am 17. November 2011 erhielt er eine außerordentliche Kündigung. Das Arbeitsgericht gab seiner Kündigungsschutzklage statt und verurteilte die Fluggesellschaft zur Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Verfahrens; um die Vollstreckung abzuwenden, beschäftigte sie ihn von Juni 2012 bis Januar 2013 weiter. Dann wies das Landesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage ab, 2013 wurde das rechtskräftig.

Im Zeugnis standen als Ende des Arbeitsverhältnisses und als Ausstellungsdatum der 17. November 2011. Der Kläger verlangte ein Datum im Jahr 2013, hilfsweise das Ende der Prozessbeschäftigung. Arbeitsgericht, Hessisches Landesarbeitsgericht und am 14. Juni 2016 das Bundesarbeitsgericht wiesen das ab.

Was das Gericht entschieden hat

„Es kann aber nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein." BAG 9 AZR 8/15 — Rn. 16

Das Zeugnis muss inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen getragen sein. Die Wahrheitspflicht umfasst alle Fragen des Zeugnisrechts und damit den gesamten Inhalt (Rn. 16).

Mit der rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage stand fest, dass das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Kündigung endete. Die Prozessbeschäftigung änderte daran nichts: Wer nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiterbeschäftigt wird, steht in einem faktischen Beschäftigungsverhältnis, das mit Aufhebung des Weiterbeschäftigungsurteils entfällt (Rn. 17 f.).

Ein Enddatum im Jahr 2013 hätte zudem ein falsches Bild erzeugt: Es hätte suggeriert, der Kläger sei seit 1994 ununterbrochen beschäftigt gewesen, obwohl er von November 2011 bis Juni 2012 nicht gearbeitet hatte (Rn. 20).

Randnummern (Rn.) nach der amtlichen Zählung; einige Quellen nummerieren abweichend.

Was das für Ihr Zeugnis bedeutet

Für Arbeitnehmer: Läuft eine Kündigungsschutzklage, fordern Sie ein Zwischenzeugnis an. Solange über die Beendigung gestritten wird, besteht dafür ein triftiger Grund (BAG 7 AZR 100/19). Verlieren Sie den Prozess, steht im Endzeugnis das rechtliche Ende. Endet der Streit mit einem Vergleich, legt dieser das Beendigungsdatum fest; regeln Sie den Zeugnisinhalt dann gleich mit, siehe Zeugnis im Vergleich. Mehr im Ratgeber Zeugnis nach Kündigung.

Für Arbeitgeber: Daten im Zeugnis müssen stimmen, auch wenn ein späteres Datum dem Arbeitnehmer helfen würde. Gefälligkeiten bei Daten oder Noten sind mit der Wahrheitspflicht nicht vereinbar; zu den Risiken siehe Gefälligkeitszeugnis und Haftung.

Betroffene Zeugnis-Passage Grundsatz (Wahrheit & Wohlwollen) / Beendigungsdatum
Steckt dieses Signal in Ihrem Zeugnis? Unsere Zeugnis-Analyse für 14,99 € prüft Ihr Arbeitszeugnis systematisch auf versteckte Codes, Widersprüche und Bewertungslücken — fachlich geprüft, Serverstandort Deutschland.

Formulierungsbeispiel

Beispiel zur Veranschaulichung, keine Vorlage für Ihren Einzelfall
Gewünscht, aber unzulässig Zutreffend
„Das Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2013." (rechtliches Ende: 17.11.2011) „Das Arbeitsverhältnis endet am 17.11.2011."
Durchgehender Zeitraum „vom 01.12.1994 bis zum 23.01.2013", obwohl zwischendurch sieben Monate nicht gearbeitet wurde Zeitraum bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses

Beispiele mit den Daten des entschiedenen Falls.

Grenzen und verwandte Urteile

Was die Entscheidung nicht sagt:

  • Über das Ausstellungsdatum hat das Gericht nicht gesondert entschieden. Der Kläger wollte an allen drei Stellen dasselbe spätere Datum; schon das scheiterte (Rn. 15, 17).
  • Ob die Zeit der Prozessbeschäftigung im Zeugnis erwähnt werden darf oder muss, ließ das Urteil offen (Rn. 14).
  • Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, besteht das Arbeitsverhältnis fort; dann stellt sich die Frage nicht.

Verwandte Entscheidungen:

Vertiefung im Ratgeber

So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:

Fundstelle: BAG 9 AZR 8/15, Urteil vom 14.06.2016. Entscheidung nachlesen.

Stand: 12.10.2026. Aussagen am Volltext der Entscheidung geprüft.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über die Autor:innen

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

Mehr über das Team →
Miriam Neubeck

Miriam Neubeck

Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung

Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.

Mehr über das Team →

Zeugnis prüfen lassen

Wir gleichen Ihr Zeugnis mit der Rechtsprechung ab und decken versteckte Abwertungen auf.

ab 14,99 EUR Zeugnis prüfen (14,99 €) Zeugnis überarbeiten (49,99 €)

Weitere Urteile zum Thema Grundsätze der Zeugnissprache

BAG 9 AZR 352/04 · ausführlich erklärt

Ein „stets" darf man nicht heimlich streichen

Zum Urteil

Alle Urteile im Überblick ›

Wissen, was in Ihrem Zeugnis wirklich steht

Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis gegen dieselbe Rechtsprechung, die dieses Lexikon abbildet — und formulieren auf Wunsch ein stimmiges Zeugnis neu. Serverstandort Deutschland.