Wahrheit geht vor Wohlwollen
Worum es geht: Ein Zeugnis muss in erster Linie wahr sein; wohlwollend darf es nur im Rahmen der Wahrheit sein. Maßstab ist ein wohlwollender, aber verständiger Arbeitgeber, dem ein Beurteilungsspielraum zusteht.
Was das für Arbeitnehmer bedeutet
Das Zeugnis darf Sie nicht schlechter machen, als Sie waren — aber auch nicht unrealistisch schönfärben. Ein zu gutes Gefälligkeitszeugnis kann sogar Haftungsrisiken auslösen. Die Kunst liegt in der wahrheitsgemäßen und zugleich wohlwollenden Formulierung.
Vertiefung im Ratgeber
So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:
Fundstelle: BAG 9 AZR 8/15, Urteil vom 14.06.2016. Entscheidung nachlesen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über den Autor
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
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