Anspruch, Fristen & Durchsetzung

Schadensersatz erst nach Verzug

BAG Az. 3 AZR 120/11 Urteil vom 12.02.2013

Worum es geht: Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zeugniserteilung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber in Verzug befindet — dafür ist in der Regel eine Mahnung erforderlich.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Entsteht Ihnen durch ein fehlendes Zeugnis ein Schaden, etwa eine geplatzte Bewerbung, haftet der Arbeitgeber nur, wenn er zuvor in Verzug gesetzt wurde. Mahnen Sie die Erteilung deshalb nachweisbar an.

Betroffene Zeugnis-Passage Verzug / Schadensersatz
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Vertiefung im Ratgeber

So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:

Fundstelle: BAG 3 AZR 120/11, Urteil vom 12.02.2013. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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