Die Schlussformel im Arbeitszeugnis: Beispiele und Bedeutung

Dank, Bedauern und gute Wünsche am Ende eines Zeugnisses sind rechtlich nicht erzwingbar und trotzdem einer der aussagekräftigsten Sätze überhaupt. Beispiele für jede Stufe, für Zwischenzeugnis und Ausbildung – und was die Gerichte dazu entschieden haben.

Wie lautet eine gute Schlussformel im Arbeitszeugnis? Eine vollständige Schlussformel hat drei Teile: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche. Beispiel für ein sehr gutes Zeugnis: „Wir danken ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit, bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“ Fehlt zuerst das Bedauern, dann der Dank, sinkt das Signal. Einklagen lässt sich die Formel nicht (BAG, 9 AZR 227/11, bestätigt 2022); deshalb führt der Weg über das Gespräch oder über den Wortlaut im Aufhebungsvertrag.

Die drei Bausteine der Schlussformel

Die Schlussformel steht am Ende eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, nach der Verhaltensbeurteilung und gegebenenfalls dem Beendigungsgrund. Eine vollständige, wohlwollende Formel besteht aus:

  • Dank für die Zusammenarbeit oder die geleistete Arbeit („Wir danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit“),
  • Bedauern über das Ausscheiden („bedauern sein Ausscheiden“),
  • Zukunftswünsche, oft mit einer Erfolgsformel („wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute“).

Diese drei Elemente wirken zusammen wie eine persönliche Unterschrift unter das Zeugnis. Die Formel sollte zur restlichen Bewertung passen: Eine glänzende Leistungsbeurteilung mit kühlem Schlusssatz erzeugt einen spürbaren Widerspruch, eine überschwängliche Formel unter einer mittleren Note wirkt dagegen unglaubwürdig.

Beispiele: Schlussformeln für jede Notenstufe

Ähnlich wie die Leistungsbeurteilung folgt auch die Schlussformel einer erkennbaren Abstufung. Je wärmer, vollständiger und persönlicher sie ausfällt, desto besser das Signal. Die Zuordnung ist eine Orientierungshilfe aus der Zeugnispraxis, keine amtliche Skala. Die Beispiele sind eigene Formulierungen:

Stufe Charakter Beispielhafte Formulierung
1 — sehr herzlich Dank + Bedauern + Zukunftswünsche, ausdrücklich und warm „Wir danken ihm für die stets hervorragende Zusammenarbeit, bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
2 — herzlich alle drei Elemente vorhanden, etwas nüchterner „Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit, bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“
3 — freundlich Dank und Wünsche, aber ohne Bedauern „Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.“
4 — sachlich-knapp reine Zukunftsfloskel, kein Dank, kein Bedauern „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.“
5 — fehlende Formel keine Schlussformel Das Zeugnis endet nach der Verhaltensbeurteilung. Von Personalern oft als Distanzsignal gelesen; rechtlich überträgt das Bundesarbeitsgericht die Grundsätze zum „beredten Schweigen“ nicht auf fehlende Schlusssätze.

Die Reihenfolge ist bewusst gestuft: Das Bedauern über das Ausscheiden ist das stärkste Wärmesignal und fehlt in schwächeren Formeln zuerst. Der Dank folgt als Nächstes. Bleibt am Ende nur eine reine Zukunftsfloskel oder gar nichts, sinkt die Aussage deutlich. Wie sich diese Logik durch das gesamte Zeugnis zieht, zeigt unser Ratgeber zu den Noten im Arbeitszeugnis; weitere Bausteine für die übrigen Kategorien sammelt das Glossar der Formulierungen im Arbeitszeugnis.

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Schlussformel und Beendigungsgrund

Die Schlussformel steht oft direkt hinter dem Satz zur Beendigung. Beide müssen zueinander passen. Der Beendigungsgrund selbst gehört grundsätzlich nur auf Ihren Wunsch ins Zeugnis; Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Zeugnis nach einer Kündigung. Typische Kombinationen (Beispiele):

  • Eigene Kündigung. „Frau Muster verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern dies sehr …“ Das Bedauern passt hier besonders gut, weil der Arbeitgeber die Mitarbeiterin gern gehalten hätte.
  • Betriebsbedingte Beendigung. Wird der Grund auf Ihren Wunsch genannt („… endet aus betriebsbedingten Gründen“), entlastet das Sie in der Bewerbung. Ein Bedauern ist hier glaubwürdig, wenn die Bewertung gut ist.
  • Aufhebungsvertrag oder gerichtlicher Vergleich. Formulierungen wie „im besten gegenseitigen Einvernehmen“ sind üblich. Die Schlussformel sollten Sie in diesem Fall nicht dem Zufall überlassen, sondern wörtlich mitverhandeln (siehe unten).
  • Befristung. „Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Befristung.“ Dank und Wünsche passen; ein Bedauern wirkt stimmig, wenn eine Verlängerung ernsthaft gewünscht war.
  • Renteneintritt. Statt beruflicher Erfolgswünsche passen Wünsche für den Ruhestand, etwa „… und wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt Gesundheit und alles Gute“.

Schlussformel im Zwischenzeugnis und im Ausbildungszeugnis

Im Zwischenzeugnis scheidet niemand aus, deshalb gibt es kein Bedauern. An seine Stelle treten der Anlass und die Freude auf die weitere Zusammenarbeit (Beispiele):

  • Sehr gut: „Dieses Zwischenzeugnis erstellen wir auf ihren Wunsch. Wir danken ihr für ihre bisherigen hervorragenden Leistungen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“
  • Gut: „Das Zwischenzeugnis wird wegen eines Wechsels der Vorgesetzten erteilt. Wir danken ihr für die bisherige gute Zusammenarbeit.“

Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können, erklärt die Seite Zwischenzeugnis erstellen lassen. Im Ausbildungszeugnis ist die Übernahme das stärkste Signal, etwa: „Wir freuen uns, dass Herr Muster nach seiner erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird, und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.“ Mehr dazu auf der Seite zum Ausbildungszeugnis.

Die Rechtslage: was die Gerichte entschieden haben

Ob es einen Anspruch auf Dank und gute Wünsche gibt, war unter den Gerichten lange umstritten. Die Entwicklung erklärt, warum heute das Gespräch der richtige Weg ist:

Gericht Fall Ergebnis
LAG Köln 2008 Leicht überdurchschnittliches Zeugnis, Schluss nur „alles Gute“ für die Zukunft Ergänzung um einen Dank zugesprochen: Eine Schlussformel ist nicht Pflicht, darf aber dem übrigen Zeugnis nicht widersprechen. Vom Bundesarbeitsgericht 2012 abgelehnt (29.02.2008, 4 Sa 1315/07).
LAG Düsseldorf 2008 Durchschnittliche Bewertung („zur vollen Zufriedenheit“) Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel; das Gericht hielt aber fest, dass kundige Leser das Weglassen üblicher Höflichkeitsformeln bemerken (21.05.2008, 12 Sa 505/08).
BAG 2012 Überdurchschnittliches Zeugnis, Schluss „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ Kein Anspruch: Persönliche Empfindungen gehören nicht zum notwendigen Inhalt. Wer mit der Formel unzufrieden ist, kann nur ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen (11.12.2012, Urteil von 2012, 9 AZR 227/11).
LAG Düsseldorf 2021 Einwandfreies Verhalten, leicht überdurchschnittliche Leistung Anspruch auf Dank und gute Wünsche bejaht (§ 241 Abs. 2 BGB), auf Bedauern nicht – dem stehe die Wahrheitspflicht entgegen (12.01.2021, 3 Sa 800/20).
BAG 2022 Revision gegen das Düsseldorfer Urteil von 2021 Aufgehoben. Ein Zwang zur Dankesformel verletze die negative Meinungsfreiheit des Arbeitgebers; § 109 GewO regle den Zeugnisinhalt abschließend (25.01.2022, 9 AZR 146/21; 2022 erneut bestätigt).

Für Sie heißt das: Die Linie des Bundesarbeitsgerichts ist seit 2012 stabil und 2022 bestätigt. Die Kölner Auffassung von 2008 hat das Bundesarbeitsgericht 2012 ausdrücklich als abweichende Ansicht abgelehnt; sie ist keine geltende Linie mehr. Im Fall von 2012 stand unter einem überdurchschnittlichen Zeugnis fast wörtlich dieselbe knappe Formel, und das Gericht sprach keine Ergänzung zu. Begründet hat es das unter anderem so: Das Fehlen eines Dankes lasse eher Rückschlüsse auf den Aussteller zu als auf die beurteilte Person.

Zwei Aussagen aus den Instanzurteilen bleiben trotzdem nützlich: dass kundige Leser eine fehlende Höflichkeitsformel bemerken (Düsseldorf 2008) und dass ein Bedauern, das der Arbeitgeber nicht empfindet, ohnehin nicht verlangt werden kann (Düsseldorf 2021). Beides sind gute Argumente im Gespräch – nicht vor Gericht.

Vergleich und Aufhebungsvertrag: den Wortlaut festschreiben

Weil kein gesetzlicher Anspruch besteht, ist eine vertragliche Zusage der einzige Weg zu einer verbindlichen Schlussformel. Wer sich im Kündigungsschutzverfahren vergleicht oder einen Aufhebungsvertrag schließt, sollte den Wortlaut der Schlussformel ausdrücklich aufnehmen, am besten mit dem ganzen Zeugnistext als Anlage. Die bloße Zusage eines „qualifizierten wohlwollenden Zeugnisses“ reicht dafür nicht: Daraus allein lässt sich keine Pflicht zu Dank und guten Wünschen herleiten (LAG Düsseldorf, 12.01.2021, 3 Sa 800/20, Leitsatz 1). Wie solche Vereinbarungen in der Praxis aussehen, zeigt die Lexikon-Seite zum Zeugnis im Vergleich.

Wenn die Schlussformel fehlt oder zu kühl ausfällt

Weil Sie die konkrete Formulierung nicht einklagen können, führt der erfolgversprechende Weg über das Gespräch — nicht über die Konfrontation:

  • Freundlich um Ergänzung bitten. Sprechen Sie den Arbeitgeber direkt an. Wenn die übrige Beurteilung gut ist, ist eine passende Schlussformel nur konsequent; dieses Argument der Stimmigkeit ist Ihr stärkstes.
  • Einen Formulierungsvorschlag mitliefern. Ein fertiger Satz senkt den Aufwand für den Aussteller. Eine Vorlage für die schriftliche Bitte finden Sie im Musterbrief für die Bitte um Ergänzung.
  • Kein Bedauern verlangen, das nicht da ist. Bitten Sie eher um Dank und Wünsche als um Bedauern; das ist für den Arbeitgeber leichter zuzusagen.
  • Die Streichung bewusst abwägen. Rechtlich durchsetzbar ist nur ein Zeugnis ganz ohne Schlussformel. Ob eine knappe Formel oder gar keine besser wirkt, hängt vom übrigen Zeugnis ab; eine Analyse hilft bei der Entscheidung.

Lassen Sie ein Zeugnis überarbeiten oder neu erstellen, gehört eine stimmige, zur Note passende Schlussformel selbstverständlich dazu.

Häufige Fragen zur Schlussformel

Welche Schlussformel passt zu einem sehr guten Zeugnis?

Eine herzliche Formel mit drei Elementen: Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft – etwa „Wir danken ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit, bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“ Je kühler und knapper die Formel, desto schwächer das Signal.

Kann ich eine Dankesformel im Arbeitszeugnis einklagen?

Nein. Nach dem Bundesarbeitsgericht gehören Dank und gute Wünsche nicht zum gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt (Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11; bestätigt am 25.01.2022, 9 AZR 146/21). Sind Sie mit einer vorhandenen Formel unzufrieden, können Sie weder Ergänzung noch Umformulierung verlangen, sondern nur ein Zeugnis ganz ohne Schlussformel.

Was bedeutet eine fehlende Schlussformel?

Rechtlich ist sie kein „beredtes Schweigen“: Das Bundesarbeitsgericht meint, das Fehlen eines Dankes lasse eher Rückschlüsse auf den Aussteller zu als auf die beurteilte Person (9 AZR 227/11). In der Bewerbungspraxis lesen viele Personaler eine fehlende Formel unter einem guten Zeugnis trotzdem als Distanzsignal. Deshalb lohnt es, im Gespräch auf eine passende Formel hinzuwirken.

Welche Schlussformel gehört in ein Zwischenzeugnis?

Im Zwischenzeugnis gibt es kein Bedauern, weil niemand ausscheidet. Üblich sind Dank für die bisherige Zusammenarbeit und die Freude auf die weitere, oft mit dem Anlass des Zwischenzeugnisses, zum Beispiel: „Dieses Zwischenzeugnis erstellen wir auf ihren Wunsch. Wir danken ihr für ihre bisherigen sehr guten Leistungen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“

Kann ich die Schlussformel im Aufhebungsvertrag oder Vergleich festlegen?

Ja, und das ist der einzige sichere Weg zu einer bestimmten Formel. Weil kein gesetzlicher Anspruch besteht, sollten Sie den gewünschten Wortlaut ausdrücklich in den Vergleich oder Aufhebungsvertrag aufnehmen. Die bloße Zusage eines „wohlwollenden“ Zeugnisses genügt dafür nicht, wie schon das LAG Düsseldorf festgestellt hat (3 Sa 800/20).

Was kann ich tun, wenn die Schlussformel zu kühl ausfällt?

Sprechen Sie den Arbeitgeber freundlich an und bringen Sie einen fertigen Formulierungsvorschlag mit. Das stärkste Argument ist die Stimmigkeit: Eine gute Leistungsbewertung und ein kühler Schluss passen nicht zusammen. Rechtlich erzwingen können Sie nur die Streichung der Formel, das ist selten die bessere Lösung.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über die Autor:innen

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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Miriam Neubeck

Miriam Neubeck

Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung

Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.

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