Die Schlussformel im Arbeitszeugnis

Dank, Bedauern und gute Wünsche am Ende eines Zeugnisses sind rechtlich nicht erzwingbar und trotzdem einer der aussagekräftigsten Sätze überhaupt. Was Personaler aus der Schlussformel herauslesen und welche Note sich in welcher Formel spiegelt.

Kann ich eine Dankesformel im Arbeitszeugnis einklagen? Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kein Anspruch auf eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen besteht (Az. 9 AZR 227/11). Sie können auch keine Umformulierung verlangen, nur ein Zeugnis ganz ohne Schlussformel. Trotzdem ist die Schlussformel wichtig: Personaler lesen aus ihr, wie das Unternehmen zum Ausscheiden steht. Eine fehlende oder kühle Formel gilt als Negativsignal.

Was die Schlussformel aussagt

Die Schlussformel steht am Ende eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und rundet es ab. Eine vollständige, wohlwollende Schlussformel besteht aus drei Bausteinen:

  • Dank für die Zusammenarbeit („Wir danken für die stets gute Zusammenarbeit“),
  • Bedauern über das Ausscheiden („bedauern sein Ausscheiden“),
  • Zukunftswünsche, oft verbunden mit einer Erfolgsformel („wünschen für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute“).

Diese drei Elemente wirken zusammen wie eine emotionale Unterschrift unter das Zeugnis. Sie signalisieren dem nächsten Arbeitgeber, dass das Unternehmen den Weggang bedauert. Das ist ein starkes, wenn auch informelles Gütesiegel. Fehlt eines der Elemente oder wirkt die Formel auffällig knapp, entsteht sofort ein anderer Eindruck. Die Schlussformel sollte deshalb zur restlichen Bewertung passen: Eine glänzende Leistungsbeurteilung mit kühlem Schlusssatz erzeugt einen spürbaren Widerspruch.

Nicht einklagbar — und trotzdem wichtig

So bedeutsam die Schlussformel wirkt, so eindeutig ist die Rechtslage: Sie ist nicht erzwingbar. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden (Urteil vom 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11), dass Dank, Bedauern und gute Wünsche nicht zum gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt gehören. Wer mit einer vorhandenen Schlussformel unzufrieden ist, hat keinen Anspruch auf deren Umformulierung, sondern nur darauf, ein Zeugnis ohne Schlussformel zu erhalten.

Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts: Ob ein Arbeitgeber seine persönlichen Empfindungen ausdrückt, sei vor allem eine Frage des Stils. Das Fehlen eines Dankes lasse deshalb eher Rückschlüsse auf den Zeugnisaussteller zu als auf die beurteilte Person. Rechtlich ist eine fehlende Schlussformel für Sie also kein Makel.

In der Praxis sieht es dennoch anders aus: Viele Personaler lesen eine fehlende oder betont knappe Schlussformel als „beredtes Schweigen“, als stillen Hinweis darauf, dass das Verhältnis nicht das beste war. Dieser Eindruck hält sich hartnäckig, unabhängig von der juristischen Bewertung. Für Sie folgt daraus eine pragmatische Linie: Eine warme, zur Note passende Schlussformel ist ein Vorteil, den Sie nicht erzwingen, aber anstreben sollten.

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Die Notenstufen der Schlussformel

Ähnlich wie bei der Leistungsbeurteilung folgt auch die Schlussformel einer erkennbaren Abstufung. Je wärmer, vollständiger und persönlicher sie ausfällt, desto besser das Signal. Die folgende Zuordnung ist eine Orientierungshilfe, keine amtliche Notenskala, und hilft Ihnen, Ihre eigene Schlussformel einzuordnen:

Stufe Charakter Beispielhafte Formulierung
1 — sehr herzlich Dank + Bedauern + Zukunftswünsche, ausdrücklich und warm „Wir danken für die stets hervorragende Zusammenarbeit, bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
2 — herzlich alle drei Elemente vorhanden, etwas nüchterner „Wir danken für die gute Zusammenarbeit, bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“
3 — freundlich Dank und Wünsche, aber ohne Bedauern „Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
4 — sachlich-knapp reine Zukunftsfloskel, kein Dank, kein Bedauern „Für die Zukunft wünschen wir alles Gute.“
5 — fehlende Formel keine Schlussformel Das Zeugnis endet nach der Verhaltensbeurteilung; von Personalern oft als Negativsignal gelesen (rechtlich aber kein „beredtes Schweigen“).

Die Reihenfolge ist bewusst gestuft: Das Bedauern über das Ausscheiden ist das stärkste Wärmesignal und fehlt in schwächeren Formeln zuerst. Der Dank folgt als Nächstes. Bleibt am Ende nur eine reine Zukunftsfloskel oder gar nichts, sinkt die Aussage deutlich. Wie sich diese Logik durch das gesamte Zeugnis zieht, zeigt unser Ratgeber zu den Noten im Arbeitszeugnis.

Wenn die Schlussformel fehlt oder zu kühl ausfällt

Weil Sie die konkrete Formulierung nicht einklagen können, führt der erfolgversprechende Weg über das Gespräch — nicht über die Konfrontation:

  • Freundlich um Ergänzung bitten. Sprechen Sie den Arbeitgeber direkt an. Wenn die übrige Beurteilung gut ist, ist eine passende Schlussformel nur konsequent — dieses Argument überzeugt oft.
  • Einen Formulierungsvorschlag mitliefern. Ein fertiger Satz senkt den Aufwand für den Aussteller und erhöht die Chance auf Zustimmung.
  • Auf Stimmigkeit achten. Passt die Schlussformel nicht zur Gesamtnote, kann das ein Hinweis auf einen bewussten Widerspruch sein, einen klassischen versteckten Code. Hier lohnt eine fachliche Prüfung.

Lassen Sie ein Zeugnis überarbeiten oder neu erstellen, gehört eine stimmige, zur Note passende Schlussformel selbstverständlich dazu. Passende Textbausteine und weitere Beispiele finden Sie in unserem Ratgeber zu den Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Häufige Fragen zur Schlussformel

Kann ich eine Dankesformel im Arbeitszeugnis einklagen?

Nein. Das BAG hat entschieden, dass kein Anspruch auf eine Schlussformel besteht (Az. 9 AZR 227/11). Bei Unzufriedenheit können Sie nur ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen, in der Praxis selten sinnvoll.

Was bedeutet eine fehlende Schlussformel?

Viele Personaler lesen sie als „beredtes Schweigen“ und damit als Negativsignal. Rechtlich sagt das Fehlen eher etwas über den Aussteller aus, der Eindruck in der Bewerbungspraxis hält sich aber.

Welche Schlussformel passt zu einem sehr guten Zeugnis?

Eine herzliche Formel aus Dank, Bedauern und Zukunftswünschen, etwa: „Wir danken für die stets hervorragende Zusammenarbeit, bedauern das Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles Gute.“

Was kann ich tun, wenn die Schlussformel zu kühl ausfällt?

Bitten Sie den Arbeitgeber freundlich um eine wärmere Formel und liefern Sie einen konkreten Vorschlag mit. Passt die Formel nicht zur Note, kann eine Analyse einen versteckten Widerspruch aufdecken.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über die Autor:innen

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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Miriam Neubeck

Miriam Neubeck

Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung

Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.

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