Schlechtes Arbeitszeugnis: prüfen, entscheiden, handeln
Ein Zeugnis kann durchweg höflich klingen und trotzdem eine unterdurchschnittliche Bewertung transportieren, und umgekehrt wirkt manches gute Zeugnis auf Laien schwach. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, das zu klären und den passenden Weg zu wählen.
Was tun bei einem schlechten Arbeitszeugnis? Prüfen Sie zuerst, ob die Bewertung wirklich schlecht ist: Zufriedenheitsformel, Lücken und Schlussformel verraten die eigentliche Note. Ist das Zeugnis zu niedrig oder enthält es versteckte Codes, suchen Sie zuerst das Gespräch, verlangen dann schriftlich die Berichtigung und klagen nur, wenn beides scheitert. Läuft die Trennung noch, legen Sie den Zeugnistext im Aufhebungsvertrag oder Vergleich fest. Bei einer Note 4 oder schlechter muss der Arbeitgeber die Bewertung begründen, nicht Sie.
Zuerst prüfen: Ist das Zeugnis wirklich schlecht?
Die Zeugnissprache kennt keine offene Kritik; bewertet wird in festen Formeln. Ein Zeugnis kann deshalb schlechter klingen, als es ist, und umgekehrt. Drei Prüfpunkte genügen für eine erste Einschätzung:
- Die Zufriedenheitsformel. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für „sehr gut“, „zur vollen Zufriedenheit“ nur für „befriedigend“ (BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Welche Formel welche Note trägt, zeigt der Ratgeber zu den Noten im Arbeitszeugnis.
- Codes und Lücken. Einschränkungen wie „im Großen und Ganzen“, Formeln wie „hat sich bemüht“ und fehlende Bausteine (etwa das Verhalten gegenüber Vorgesetzten) sind belastbare Warnsignale. Viele „Codes“ aus Internet-Listen sind dagegen Folklore; die Einordnung steht im Ratgeber zu den Geheimcodes. Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, ist das ein Wahrnehmungssignal, aber kein Berichtigungsgrund: Auf die Umstellung besteht kein Anspruch (LAG Köln, 30.08.2007, 10 Sa 482/07).
- Die Schlussformel. Fehlen Dank und Wünsche unter einer guten Bewertung, wirkt das kühl. Einklagen lässt sich eine Schlussformel allerdings nicht; Einzelheiten im Ratgeber zur Schlussformel.
Achten Sie außerdem auf Inhalte, die offen nicht ins Zeugnis gehören, etwa Krankheiten oder der Kündigungsgrund ohne Ihren Wunsch: Sie sind ein eigener Berichtigungsgrund, siehe Was darf ins Arbeitszeugnis?
Ihr Hebel in zwei Sätzen: die Beweislast
Wollen Sie eine bessere Note als „befriedigend“, müssen Sie die Leistungen belegen, die sie rechtfertigen. Steht im Zeugnis eine Note 4 oder schlechter, muss umgekehrt der Arbeitgeber die Gründe beweisen – deshalb sind unterdurchschnittliche Bewertungen und verdeckte Abwertungen besonders angreifbar. Was das für Ihre Belege bedeutet, erklärt der Ratgeber Zeugnis reklamieren: wer die Note beweisen muss, ausführlich.
Ihre Möglichkeiten im Überblick
Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis noch läuft, wie stark das Zeugnis abweicht und was Sie belegen können. Die Übersicht ordnet die Wege von leicht nach förmlich:
| Weg | Passt, wenn … | Aufwand und Kosten |
|---|---|---|
| Gespräch mit der früheren Führungskraft | die Schwäche auf Unkenntnis der Zeugnissprache oder Zeitdruck beruhen kann; Ihre Führungskraft kennt Ihre Leistung besser als die Personalabteilung | gering; ein ausformulierter Ersatztext hilft |
| Schriftliche Berichtigung | das Gespräch nichts bringt oder nicht möglich ist; konkrete Stellen benannt werden können | gering; Musterbrief und Frist von ein bis zwei Wochen |
| Beschwerde, Betriebsrat einbeziehen | Sie noch im Betrieb sind und es einen Betriebsrat gibt (§§ 84, 85 BetrVG) | gering; aus einer Beschwerde dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen (§ 84 Abs. 3 BetrVG) |
| Zeugnis im Aufhebungsvertrag oder Vergleich festlegen | die Trennung noch verhandelt wird oder ein Kündigungsschutzverfahren läuft | Teil der Verhandlung; den ganzen Zeugnistext oder zumindest Note und Schlussformel wörtlich aufnehmen, siehe Zeugnis im Vergleich |
| Klage beim Arbeitsgericht | der Arbeitgeber nicht reagiert und Sie die Abweichung belegen können oder er eine Note unter „befriedigend“ begründen müsste | höher; kein Anwaltszwang in erster Instanz, eigene Anwaltskosten trägt jede Seite selbst (§ 12a ArbGG), Rechtsschutz prüfen; Einzelheiten unter Arbeitszeugnis einklagen |
| Bewerbungsstrategie | eine Berichtigung scheitert oder sich nicht lohnt | gering; andere Zeugnisse und Referenzen in den Vordergrund stellen, siehe welche Zeugnisse in die Bewerbung gehören |
Die Reihenfolge ist kein Zufall: Ein Gespräch kostet nichts und lässt allen Beteiligten einen Ausweg. Ein Brief schafft Klarheit und dokumentiert, dass Sie rechtzeitig gehandelt haben; das ist wichtig, weil der Berichtigungsanspruch verwirken kann. Die Klage ist der letzte Schritt. Wer klagt, braucht einen konkret ausformulierten Wunschtext, denn ein Urteil nur auf „Note gut“ lässt sich nicht vollstrecken (BAG, 14.02.2017, 9 AZB 49/16).
Sonderfälle
- Sie sind noch angestellt. Ein Zwischenzeugnis kann ein schwaches älteres Zeugnis ausgleichen und bindet den Arbeitgeber beim späteren Endzeugnis regelmäßig. Wann Sie es verlangen können, zeigt das Urteil wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können; erstellen lassen können Sie es über die Seite Zwischenzeugnis.
- Die Führungskraft hat gewechselt. Wer Sie nicht kennt, schreibt oft vorsichtig. Bitten Sie darum, dass die frühere Führungskraft zuarbeitet, oder legen Sie frühere Beurteilungen als Beleg bei.
- Der Arbeitgeber ist insolvent. Endete Ihr Arbeitsverhältnis vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bleibt grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Lief es danach weiter, schuldet der Insolvenzverwalter das Zeugnis, auch wenn er Sie nie erlebt hat; er kann Auskünfte beim Schuldner einholen (BAG, 23.06.2004, 10 AZR 495/03).
- Sie haben noch gar kein Zeugnis. Dann beginnt alles mit der Anforderung, siehe Arbeitszeugnis anfordern. Verweigert der Arbeitgeber es, hilft der Ratgeber Arbeitgeber verweigert das Zeugnis.
Wann sich eine professionelle Überarbeitung lohnt
Die Grenze jeder Korrektur ist die Wahrheit: Ein Zeugnis darf im Rahmen der Wahrheit wohlwollend formuliert sein, bleibt aber an das gebunden, was Sie tatsächlich geleistet haben. Eine seriöse Überarbeitung erfindet also nichts hinzu. Sie entfernt verdeckte Abwertungen, übersetzt unklare Formulierungen in eine eindeutige, faire Note und ergänzt fehlende Bausteine.
Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn Sie für das Gespräch oder den Brief einen fertigen Ersatztext brauchen. Wir überarbeiten Ihr vorhandenes Zeugnis zu einem unterschriftsreifen Text samt Berichtigungsschreiben an den Arbeitgeber. Reicht Ihnen zunächst die Diagnose, klärt die Zeugnis-Analyse, wo Ihr Zeugnis wirklich steht.
Häufige Fragen zum schlechten Zeugnis
Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?
Nicht am freundlichen Ton, sondern an drei Stellen: an der Zufriedenheitsformel („zur vollen Zufriedenheit“ ist nur eine Note 3), an fehlenden Bausteinen oder Codes wie „war stets bemüht“ und an einer Schlussformel, die nicht zur Bewertung passt. Erst wenn diese Stellen schwach sind, ist das Zeugnis wirklich schlecht.
Kann ich eine bessere Note im Arbeitszeugnis verlangen?
Das hängt von der Richtung ab. Für eine überdurchschnittliche Bewertung (Note 1 oder 2) müssen Sie die Leistungen belegen (BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Bei einer Note 4 oder schlechter muss der Arbeitgeber die Gründe beweisen. Die befriedigende Note ist der rechtliche Ausgangspunkt.
Was kann ich gegen ein schlechtes Zeugnis unternehmen?
In der Regel in dieser Reihenfolge: das Zeugnis prüfen, das Gespräch mit der früheren Führungskraft suchen, schriftlich die Berichtigung verlangen und erst zuletzt klagen. Läuft noch eine Trennung, gehört der Zeugnistext in den Aufhebungsvertrag oder Vergleich. Parallel können Sie Ihre Bewerbung so aufstellen, dass ein schwaches Zeugnis weniger Gewicht hat.
Soll ich ein schlechtes Zeugnis in der Bewerbung weglassen?
Das ist möglich, aber nicht ohne Nebenwirkung: Eine Lücke in den Unterlagen fällt auf und wird oft nachgefragt. Besser ist es meist, zuerst eine Berichtigung zu versuchen. Gelingt das nicht, können andere Zeugnisse, Referenzen oder ein Zwischenzeugnis der aktuellen Stelle das Bild ausgleichen.
Muss ich ein schlechtes Zeugnis akzeptieren?
Nein. Sie haben Anspruch auf ein wahres, leistungsgerechtes Zeugnis, das im Rahmen der Wahrheit wohlwollend zu formulieren ist. Enthält das Zeugnis unzutreffende Abwertungen oder verdeckte Codes, können Sie eine Berichtigung verlangen. Maßstab bleibt Ihre tatsächliche Leistung: geschönt werden darf nicht, verzerrt aber auch nicht.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über die Autor:innen
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
Mehr über das Team →
Miriam Neubeck
Fachliche Beraterin & Qualitätssicherung
Personalreferentin mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bringt die Perspektive der betrieblichen Praxis ein — wie Zeugnisse im Personalwesen tatsächlich gelesen, formuliert und bewertet werden.
Mehr über das Team →Zeugnis überarbeiten lassen
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