Verwirkung: Zeitablauf allein genügt nicht
Worum es geht: Ein Anspruch verwirkt nur, wenn zum bloßen Zeitablauf (Zeitmoment) ein Verhalten hinzukommt, das beim Arbeitgeber den Eindruck erweckt, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht (Umstandsmoment). Allein langes Warten reicht nicht.
Was das für Arbeitnehmer bedeutet
Auch wenn seit dem Ausscheiden Zeit vergangen ist, ist Ihr Zeugnisanspruch nicht automatisch verloren — Verwirkung setzt mehr voraus als reines Abwarten. Trotzdem gilt: Je früher Sie handeln, desto sicherer.
Vertiefung im Ratgeber
So ordnet sich dieses Urteil in die Zeugnispraxis ein:
Fundstelle: BAG 5 AZR 936/12, Urteil vom 25.09.2013. Entscheidung nachlesen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über den Autor
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
Mehr über das Team →Zeugnis prüfen lassen
Wir gleichen Ihr Zeugnis mit der Rechtsprechung ab und decken versteckte Abwertungen auf.
ab 14,99 EUR Zeugnis prüfen (14,99 €) Zeugnis überarbeiten (49,99 €)Weitere Urteile zum Thema Anspruch, Fristen & Durchsetzung
Wissen, was in Ihrem Zeugnis wirklich steht
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis gegen dieselbe Rechtsprechung, die dieses Lexikon abbildet — und formulieren auf Wunsch ein stimmiges Zeugnis neu. Serverstandort Deutschland.