Anspruch, Fristen & Durchsetzung

Verwirkung: Zeitablauf allein genügt nicht

BAG Az. 5 AZR 936/12 Urteil vom 25.09.2013

Worum es geht: Ein Anspruch verwirkt nur, wenn zum bloßen Zeitablauf (Zeitmoment) ein Verhalten hinzukommt, das beim Arbeitgeber den Eindruck erweckt, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht (Umstandsmoment). Allein langes Warten reicht nicht.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Auch wenn seit dem Ausscheiden Zeit vergangen ist, ist Ihr Zeugnisanspruch nicht automatisch verloren — Verwirkung setzt mehr voraus als reines Abwarten. Trotzdem gilt: Je früher Sie handeln, desto sicherer.

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Fundstelle: BAG 5 AZR 936/12, Urteil vom 25.09.2013. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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