Auch 2022 bestätigt: kein Recht auf Schlussformel
Worum es geht: Das Bundesarbeitsgericht hat seine Linie bekräftigt: Ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen besteht nicht — der gesetzliche Zeugnisanspruch erfasst eine solche Formel nicht.
Was das für Arbeitnehmer bedeutet
Die Rechtslage ist stabil und aktuell bestätigt. Für Sie ändert das nichts an der Praxis: Die Schlussformel bleibt ein freiwilliges, aber wichtiges Wohlwollens-Signal, das Sie anstreben, nicht erzwingen können.
Fundstelle: BAG 9 AZR 146/21, Urteil vom 25.01.2022. Entscheidung nachlesen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Über den Autor
Dr. Markus Neubeck
Gründer & Technische Leitung
Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.
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