Schlussformel

Auch 2022 bestätigt: kein Recht auf Schlussformel

BAG Az. 9 AZR 146/21 Urteil vom 25.01.2022

Worum es geht: Das Bundesarbeitsgericht hat seine Linie bekräftigt: Ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen besteht nicht — der gesetzliche Zeugnisanspruch erfasst eine solche Formel nicht.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Die Rechtslage ist stabil und aktuell bestätigt. Für Sie ändert das nichts an der Praxis: Die Schlussformel bleibt ein freiwilliges, aber wichtiges Wohlwollens-Signal, das Sie anstreben, nicht erzwingen können.

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Fundstelle: BAG 9 AZR 146/21, Urteil vom 25.01.2022. Entscheidung nachlesen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Wiedergabe ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Entscheidung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Über den Autor

Dr. Markus Neubeck

Dr. Markus Neubeck

Gründer & Technische Leitung

Verantwortet die fachliche und technische Ausrichtung des Zeugnisservice. Promotion (summa cum laude, Schwerpunkt Computational Modelling, RPTU Kaiserslautern-Landau) und jahrelange Arbeit an KI- und Sprachverarbeitungs-Systemen (NLP) — die Grundlage dafür, Zeugnissprache, versteckte Codes und die dahinterliegende Rechtsprechung präzise und nachvollziehbar aufzubereiten.

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